Wer in der Personalliste der VG auftaucht, darf auch in den Ortsgemeinden nicht Bürgermeister oder Beigeordneter werden, selbst wenn man, wie als Gemeindearbeiter, vornehmlich körperliche Arbeiten verrichtet. Foto: Markus Eschenauer Markus Eschenauer
Kein Glück mit Wahlen in Winden: Nach dem Debakel um die vermutlich mehr als 84 zunächst verschwundenen und dann viel zu spät aufgetauchten Wahlbriefe zur Wahl des Ortsbürgermeisters im April, stellte die Verwaltung nun fest, dass der im Mai in Winden gewählte Erste Ortsbeigeordnete Thomas Kurth auf der Gehaltsliste der Gemeinde und damit in der Personalliste der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau steht. Aus diesem Grund darf er keinen Beigeordneten-Posten übernehmen.
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Thomas Kurth ist als Gemeindearbeiter in Winden beschäftigt – und musste sich nun entscheiden, ob er seiner Tätigkeit weiter nachgehen oder den ehrenamtlichen Posten in der Gemeinde übernehmen möchte. Kurth bleibt Gemeindearbeiter. Ortsbürgermeister Gebhard Linscheid ist genervt von der fremdverschuldeten Situation.