Seit dem 1. August dieses Jahres ist dieser Bereich in den Abend- und Nachtstunden eine Waffenverbotszone. Das heißt, wer zwischen 20 Uhr und 5 Uhr zum Beispiel ein Messer mit sich führt, dessen Klinge länger als vier Zentimeter ist, muss erstens sein Messer der Polizei aushändigen, zweitens mit einem Bußgeld rechnen und bekommt drittens sein Messer nicht automatisch zurück. Darüber entscheidet der zuständige Landkreis Limburg-Weilburg.
Handwerksmesser kassiert
Das Messer, das die Polizei an diesem Abend sicherstellt, gehört einem 21 Jahre alten Mann. Er wird gegen 20.30 Uhr am Brunnen auf dem Bahnhofsplatz angetroffen. Er hat ein Messer dabei, das er deutlich sichtbar trägt, mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern. Er trägt eine schwarze Arbeitshose, sagt, er sei Handwerker, komme gerade von einer Baustelle und sei deshalb im Besitz dieses Handwerksmessers. Aber er befindet sich in einer Waffenverbotszone. Er muss das Messer abgeben, seine Personalien angeben, und kriegt auf Papier eine Bescheinigung für seinen Arbeitgeber, warum er kein Handwerksmesser mehr hat.
Dass so viele Polizisten im Einsatz sind, hat zwei Gründe: Zum einen soll sich fernab von Pressemitteilungen und Veröffentlichungen in Zeitungen und im Internet herumsprechen, dass es diese Waffenverbotszone in Limburg gibt und dass Verstöße dagegen konsequent geahndet werden. Im Fokus stehen dabei ausdrücklich Messer, und zwar solche, die außerhalb einer Waffenverbotszone sehr wohl erlaubt sind: Das kann auch ein Küchenmesser, ein Steakmesser oder ein Taschenmesser sein. Wer unter Alkoholeinfluss und bei einem Streit ein solches Messer zückt, wird es wohl auch einsetzen und kann damit schwerste Verletzungen herbeiführen. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, abends ein Messer mitzuführen“, zitiert die Polizei am folgenden Tag Polizeipräsident Felix Paschek in einer Pressemitteilung.
Ziel: Mehr Sicherheit
Zum anderen gibt es um 20 Uhr einen offiziellen Pressetermin. Polizeipräsident Paschek aus Wiesbaden ist ebenso gekommen wie der Chef der Bundespolizeiinspektion Frankfurt, Rocco Stein, der auch für den Limburger Bahnhof verantwortlich ist, der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer (SPD) und der Erste Stadtrat Michael Stanke (CDU). Es ist ein Schulterschluss von Politik und Polizei mit der Botschaft: Die Waffenverbotszone in Limburg soll und muss sein für mehr Sicherheit der Bürger in der Innenstadt.
Der Erste Stadtrat wird in seinem kurzen Statement aber auch darauf hinweisen, dass Limburg eben nur 36.000 Einwohner hat. Waffenverbotszonen sind kein flächendeckendes Phänomen in Hessen: Nur die beiden Großstädte Frankfurt und Wiesbaden haben noch eine. Das sagt einiges aus über die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl in einer Kleinstadt, das zuletzt im Frühjahr 2021 repräsentativ abgefragt worden ist. Mit einem ernüchternden Ergebnis: Zu viele Menschen in Limburg haben an bestimmten Orten in der Innenstadt Angst, wenn die Sonne untergeht. Immer wieder erzählen auch Männer, dass sie nachts den Bahnhofsplatz meiden und sich nach einem Besuch in einem Altstadtlokal lieber ein Taxi bestellen würden, als zu Fuß in die Südstadt zu laufen, wo sie wohnen.
Weitere Kontrollen
Bis Mitternacht laufen die Kontrollen, und sie führen mehrere Polizisten auch auf das oberste Parkdeck im ZOB-Parkhaus mit Blick auf den Bahnhofsplatz. Ein Pärchen wird dort angetroffen. „Wir haben die Aussicht genossen“, sagt der junge Mann. Er und seine Begleiterin werden aufgeklärt, warum sie gleich auf den Besitz von Waffen kontrolliert werden. Der junge Mann erklärt, er habe seinen Ausweis nicht dabei, aber ein Foto davon auf seinem Smartphone. Er muss seine Taschen entleeren: etwas Geld und Zigaretten. Sie dürfen wieder gehen.
Die Waffenverbotszone in Limburg gilt am Bahnhof mit allen Bahnsteigen, am Bahnhofsplatz bis zum Verkehrskreisel am Kreuzungspunkt mit der Weiersteinstraße und der Schiede, in der oberen Bahnhofsstraße (zwischen Schiede und Neumarkt), in der Werner-Senger-Straße (zwischen der Graupfortstraße und der Einmündung der oberen Bahnhofstraße), in der Graupfortstraße (von der Schiede bis zum Zugangsbereich der Marienschule), im ZOB Nord einschließlich des darüber befindlichen Parkhauses, in der Fußgängerunterführung vom Bahnhofsplatz zum ZOB Süd sowie auf dessen Verkehrsflächen.