Zwei Plätze in der Innenstadt sind von der Stadt durch den Einbau besonderer Poller-Anlagen bereits vor potenziellen Attacken von Lkw oder Autos geschützt worden, neben dem Neumarkt der Kornmarkt in der Innenstadt. Auf Anfrage des Stadtverordneten Richard Eisenbach teilte der Erste Stadtrat Michael Stanke (beide CDU) nun den weiteren Planungsstand mit: Auch die Plötze, der Bischofsplatz und der Domplatz sollen in spätestens einem Jahr so geschützt sein. Anschließend soll die bereits schon seit Längerem durch Poller gesicherte Zufahrt von der Schiede in die obere Bahnhofstraße (Fußgängerzone) „verbessert“ werden. Dafür stehen insgesamt noch knapp 1,1 Millionen Euro zur Verfügung; die Stadt profitiert von einer finanziellen Förderung durch das Land Hessen.
Nach Stankes Angaben soll noch in diesem Jahr die Plötze mit Pollern gesichert werden, und zwar so rechtzeitig im Herbst, dass diese vor Beginn des Christkindlmarkts (Ende November) eingebaut sind; dieser Altstadt-Platz ist einer der Veranstaltungsorte des Limburger Weihnachtsmarkts. Mit dem Bischofsplatz (Altstadt) soll es Ende 2025, Anfang 2026 weitergehen: Der Zufahrtsschutz soll dort bis April 2026 fertiggestellt sein. Im Anschluss geht es mit dem Zufahrtsschutz für die Domstraße/Domplatz weiter mit einem geplanten Baubeginn im April 2026 und einer Fertigstellung bis zum Juli 2026. „Für die drei noch offenen geplanten Zufahrtsschutzmaßnahmen hat ein Planungsbüro einen Auftrag zur Planung der Tiefbau- und Elektroarbeiten erhalten“, teilt der Erste Stadtrat weiter mit. „Die Ausschreibung dieser Maßnahmen erfolgt noch vor Beginn der Sommerferien.“
Schafft die Stadt mobile Zufahrtssperren an?
Auf der Plötze kann es nach seinen Angaben „zu ergänzenden Baumaßnahmen im Bereich der Kanalsanierung“ durch das Tiefbauamt kommen, da Beschädigungen des Kanals festgestellt worden seien. Bei den drei geplanten Baumaßnahmen sei zudem immer die „archäologische Begleitung und Untersuchung des Baugrundes“ Bestandteil, ebenso die der vorzufindenden Untergründe. Dadurch könne es zu Verzögerungen kommen.
Deutlich schwieriger als die Absicherung von einzelnen Plätzen ist hingegen die Absicherung von größeren Veranstaltungen, bei denen auch Zufahrtsstraßen gesichert werden müssen. Das geschieht bislang durch dafür angemietete Lkws oder Baufahrzeuge, die quergestellt werden wie jüngst beim Brückenfest in Limburg.
Zwei Anträge von SPD und Grünen zu einer möglichen Anschaffung von mobilen Zufahrtssperren durch die Stadt wurden in der jüngsten Sitzung der Stadtverordneten in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Auf Wunsch der FDP soll dazu ein Vertreter des hessischen Innenministeriums eingeladen werden. Das Ministerium hatte sich im Mai 2025 mit einem Erlass zu dem Thema geäußert. Interessant ist dabei vor allem der Passus, der sich mit kleineren Festen und Veranstaltungen beschäftigt, wie sie auch in Limburg häufig vorkommen, zum Beispiel Kirchweihfeste.
Innenministerium: Verhältnismäßigkeit wahren
Grundsätzlich könnte auch eine kleinere Veranstaltung Ziel eines Angriffs mit einem Lkw oder Auto sein, heißt es in dem Erlass. „Angesichts des geringen Risikos ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Ausgestaltung der Sicherheitsmaßnahmen jedoch besonders zu beachten: Es ist weder realistisch noch notwendig, jede Veranstaltung umfassend zu schützen. Gerade bei Umzügen mit vielen Zufahrtsmöglichkeiten ist ein lückenloser Schutz faktisch nicht umsetzbar. Das verbleibende Risiko ist dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen.“
Das Innenministerium empfiehlt „grundsätzlich technische Sperren zur Sicherung der Zufahrten“ bei Veranstaltungen, bei denen die zu erwartende Besucherzahl 15.000 Personen übersteigt, „da diese Veranstaltungen regelmäßig aufgrund des hohen Besucheraufkommens und der daraus regelmäßig resultierenden überörtlichen Bedeutung von erhöhter Relevanz sind“. Dazu zählt das Innenministerium insbesondere größere Weihnachtsmärkte und Fastnachtsumzüge.
Bei Veranstaltungen unterhalb dieser Schwelle sei hingegen die Bewertung der Polizei entscheidend, ob und wie ein Zufahrtsschutz zusätzlich notwendig sei. „Insbesondere kleinere Feste oder Umzüge mit weniger als 5000 Personen und ohne hohe Personendichte oder besondere Bedeutung können, sofern keine konkreten Hinweise auf eine Gefährdung vorliegen, in der Regel ohne Zufahrtsschutz stattfinden“, heißt es in dem Erlass des Innenministeriums weiter. Und: „Falls nur bestimmte Bereiche – etwa Start- oder Zielzonen – eine hohe Dichte aufweisen, kann ein begrenzter Schutz auf diese Bereiche sinnvoll sein.“