BU: Mehrere Stadttauben suchen in der Fußgängerzone von Limburg nach Futter. Stefan Dickmann
Aus juristischen Gründen ist das Töten der Vögel in Limburg weiterhin nicht möglich. Ein neues Urteil gibt einen interessanten Ausblick.
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Wer als Falkner oder Schädlingsbekämpfer eine „Lizenz zum Taubentöten“ nach dem Tierschutzgesetz besitzt, darf in Hessen trotzdem keine Tauben töten. Dafür ist eine zweite Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich. Einer heimischen Falknerin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg ist diese zweite „Lizenz zum Taubentöten“ von der zuständigen Behörde versagt worden.