Die Teillegalisierung von Cannabis stellt Behörden wie Polizei und Strafvollzug vor neue Herausforderungen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa Sebastian Gollnow/dpa. dpa
Rhein-Lahn. Mit der Teillegalisierung von Cannabis müssen auch die Behörden ihre Arbeit anpassen. Dabei sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Konsumenten klar vom Gesetzgeber umrissen. Wir haben nachgefragt, wie Polizei und Strafvollzug mit der Legalisierung umgehen.
1 Besitz und Konsum: Das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. April 2024 trat der überwiegende Teil der Regelungen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft. Seitdem kann man legal einen Joint rauchen.