„Die Ermittlungen dauern an und werden auch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen“, heißt es kurz vor Weihnachten.
Dabei richten sich die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft weiterhin gegen einen Verantwortlichen. Dabei handelt es sich um den früheren Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH der Lebenshilfe. „Weitere Durchsuchungen hat es bislang nicht gegeben.“
Dass weitere förmliche beziehungsweise als solche bezeichneten Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Lebenshilfe-Geschäftsführer einer gemeinnützigen Einrichtung im Rhein-Lahn-Kreis erstattet worden sind, konnte die Staatsanwaltschaft vor den Feiertagen nicht bestätigen. Allerdings sei vor wenigen Tagen vonseiten eines Elternpaares „der Vorwurf ungerechtfertigter Abrechnung der Kita-Verköstigung seines Kindes erhoben worden“, so die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte schweigt unterdessen weiter. Eine förmliche Einlassung des Beschuldigten liege bislang nicht vor. „Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.“
me