Die Stadttauben in Limburg dürfen nicht getötet werden. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Limburg-Weilburg hat drei Anträge abgelehnt, eine Ausnahmegenehmigung für das Töten der Tauben nach der Bundesartenschutzverordnung auszustellen. Darum hatte sich auch die Stadt Limburg bemüht sowie zwei Privatpersonen. Die Hürden für eine solche Genehmigung gelten als sehr hoch.
Die Untere Naturschutzbehörde habe hierbei lediglich über den Fang mittels Fallen zu entscheiden gehabt, teilt der Kreis mit. Als Ausnahmegrund wäre die Abwendung erheblicher gemeinwirtschaftlicher Schäden als in Betracht gekommen. „Diese wirtschaftlich relevanten Schäden konnten in den jeweiligen Verfahren durch die Antragsteller jedoch weder ausreichend dargelegt werden noch waren sie von Amts wegen ersichtlich“, so der Landkreis.
Widerspruch gegen den Bescheid ist möglich
Die Stadt hatte den Antrag gestellt, um einen Bürgerentscheid umsetzen zu können: 53 Prozent der Bürger hatten im Juni 2024 dem Taubentöten zugestimmt. Doch im März 2025 kippte das Land Hessen einen Erlass, der das Taubentöten in unserem Bundesland deutlich erschwert hat. Seitdem bedarf es nicht nur einer deutlich leichter zu bekommenden Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz, sondern zusätzlich auch nach der Bundesartenschutzverordnung; der Erlass hatte Tauben zuvor von dieser Verordnung ausgenommen.
Wie geht es nun weiter? Alle Antragsteller können gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen; darüber entscheidet erneut die Untere Naturschutzbehörde. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, bleibt nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht mit einer jahrelangen Verfahrensdauer. Die Stadt Limburg muss nun entscheiden, ob sie diesen Rechtsstreit will oder nicht. Bislang konnte sich die Stadt dazu auf Nachfrage noch nicht äußern. Man habe den die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde „heute zur Kenntnis genommen“, so Stadtsprecherin Stefanie Kesper-Süß. Wie es nun weitergeht, ließ sie aber offen.
Fest steht allerdings: Der Bürgerentscheid hat eine bindende Wirkung bis Juni 2027. Danach könnte die Politik eine andere Entscheidung zu den Tauben treffen, also beispielsweise auch betreute Taubenhäuser einrichten.
Der November 2023 war der Wendepunkt
Nach zahlreichen Bürgerbeschwerden über zu viel Taubenkot hatte die Stadt eingeräumt, dass es zu viele Tauben in der Innenstadt gebe, und eine Zählung im Januar 2023 veranlasst mit dem Ergebnis, dass „bis zu 700 Tauben“ in der Innenstadt leben, was als zu viel gilt. Der Magistrat legte den Stadtverordneten im Frühsommer 2023 einen Bericht vor und schlug vor, die Zahl der Tauben durch den Austausch von Eiern in betreuten Taubenschlägen zu reduzieren. Doch die Kosten waren den Stadtverordneten zu hoch. Sie entschieden sich mehrheitlich für einen anderen Weg.
Der November 2023 gilt als Wendepunkt im Taubendrama von Limburg: Nicht allein deshalb, weil sich CDU, SPD und FDP für das Taubentöten ausgesprochen hatten, sondern wegen einer Demonstration von Tierschützern am gleichen Abend vor der Tür, die komplett aus dem Ruder lief. Mit Megafonen ausgerüstet brüllten einige der Tierschützer den Stadtverordneten direkt ins Ohr, sie seien „Mörder“, an deren Händen „Blut klebt“. Diese gleich mehrere Grenzen überschreitende Unart sorgte dafür, dass Stadtverordnete und Magistrat eine regelrechte Wagenburg bildeten. Man kann nicht oft genug betonen, wie geschockt die Stadtpolitiker damals waren.
Gnadenhof wollte 200 Stadttauben aufnehmen
Das merkte man, als es den Taubenschützern des Stadttaubenprojekts gelang, bis zum Januar 2024 genügend Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, um das Taubentöten noch zu verhindern. Das Stadttaubenprojekt, mittlerweile ein eingetragener Verein, hatte sich von Anfang an von der Art des Protests bei der Demo mehrfach distanziert. Wer weiß, was ohne die Demonstration wenige Wochen zuvor passiert wäre. Die Stadtverordneten hätten das Bürgerbegehren dann zum Anlass nehmen können, ihren Beschluss wieder zu kippen, beharrten jedoch darauf, es auf einen Bürgerentscheid im Juni 2024 ankommen zu lassen.
Kurz nach dem Bürgerentscheid gab es ein Angebot eines Gnadenhofs aus Bayern, 200 Stadttauben aus Limburg dauerhaft aufzunehmen, sofern diese zuvor eingefangen werden. Die Stadt verhandelte schließlich mit dem Stadttaubenprojekt über betreute Taubenschläge und damit explizit über eine Methode, die die Stadtverordneten abgelehnt hatten. Der Bürgermeister wurden von CDU und SPD zurückgepfiffen.
Damit war das Thema „Tauben verschenken“ aber noch nicht vom Tisch: Im Januar 2025 suchte die Stadt einen Falkner oder Schädlingsbekämpfer, der 200 Stadttauben einfängt, um sie nach Bayern bringen zu können. Das einzige Angebot war so teuer, dass die Stadt es dankend ablehnte. Von Anfang an war klar, dass die Stadt in diesem Fall in einer weiteren Ausschreibung jemand finden wollte, der 200 Stadttauben einfängt, um diese zu töten. Das ebenfalls einzige Angebot war deutlich günstiger.
Kurz bevor die Stadt den Zuschlag erteilen konnte, kippte das Land Hessen den Erlass zur Bundesartenschutzverordnung. Antragsteller müssen deshalb zum Beispiel nachweisen, dass es einen „gemeinwirtschaftlichen Schaden“ durch Tauben gibt, die bloße Vermutung reicht nicht aus. Nach einer zweiten Zählung im September 2024 leben in der Innenstadt noch „bis zu 470 Tauben“. Die von der Stadt vorgegebene Untergrenze liegt bei 300.