Keine Ausnahmegenehmigung
Landkreis Limburg-Weilburg lehnt Taubentöten ab
Eine Stadttaube sucht in der Fußgängerzone in Limburg nach Futter.
Stefan Dickmann

Wie soll mit den Stadttauben in Limburg umgegangen werden? Privatpersonen und Stadt hatten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, die Tauben töten zu dürfen. Diese hat der Kreis nun abgelehnt. Wieso?

Lesezeit 3 Minuten
Die Stadttauben in Limburg dürfen nicht getötet werden. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Limburg-Weilburg hat drei Anträge abgelehnt, eine Ausnahmegenehmigung für das Töten der Tauben nach der Bundesartenschutzverordnung auszustellen. Darum hatte sich auch die Stadt Limburg bemüht sowie zwei Privatpersonen.

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