Satzung ab 1. Januar geändert
Lahnsteins Straßen: Bald ist Reinigungsgebühr fällig
Ab dem 1. Januar wird die städtische Kehrmaschine noch stärker im Einsatz sein: Dann übernimmt der Bauhof die Reinigung von viel befahrenen Straßen. Die von der Reinigung befreiten Anwohner müssen allerdings eine Gebühr zahlen.
SPD/Sachsenhauser

Wer ein Grundstück hat, muss den Bürgersteig und die Straße davor sauber halten. In Lahnstein werden zumindest die stark befahrenen Straßen ab dem 1. Januar von der städtischen Kehrmaschine gereinigt. Allerdings wird dafür eine Gebühr fällig.

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Die Straßenreinigungssatzung einer Stadt soll helfen, die Stadt sauber zu halten. Jeder Hausbesitzer ist demnach verpflichtet, das Straßenstück an seinem Grundstück und den Gehweg zu reinigen. Weil sich aber in Lahnstein (und woanders) viele nicht an diese Regel halten, wird die Reinigungssatzung zum 1.

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