Rahmen für Standorte in Aar-Einrich festgelegt - Neue Räte einbeziehen
Künftige Windkraftanlagen in Aar-Einrich: VG-Rat definiert Kriterien
Nach der Photovoltaik standen nun die Kriterien für Windkraftstandorte auf der Tagesordnung des VG-Rates. Foto: Pohl
Uli Pohl

Aar-Einrich. Nachdem für die Photovoltaik der Steuerungsrahmen für die VG Aar-Einrich bereits beschlossen wurde, stand nun das Aufstellen der Kriterien für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde (VG) auf der Tagesordnung des Rates. Ähnlich dem Vorgehen bei der Photovoltaik präsentierte das beauftragte Planungsbüro Argus Concept den aktuellen Stand. Das Ergebnis sorgte im Rat für eine lebhafte Diskussion.

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In der Präsentation wurden infrage kommende Gebiete und Faktoren für den Bau von Windkraftanlagen zusammengefasst und Kriterien erstellt, mit denen mögliche Gebiete eingegrenzt oder ausgeschlossen werden konnten. Nach dem Landesgesetz der Fusion zur VG Aar-Einrich muss ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden. Wofür zunächst Zeit bis 2026 anberaumt war, musste dieser aufgrund der aktuellen Entwicklung auf dem Energiesektor möglichst rasch, aber dennoch sorgfältig umgesetzt werden. So wurden den Bereichen Photovoltaik und Windkraft Vorrang eingeräumt, da bereits einige Anfragen von Projektierern an die Ortsgemeinden herangetragen wurden.

Gesetzliche Ausschlussbereiche

Im Entwurf des Flächennutzungsplans zur Windkraft waren gesetzliche Ausschlussbereiche zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:

  • ein Abstand von mindestens 900 Metern zu Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf oder gemischten Bauflächen,
  • mindestens 500 Meter Abstand zu Kleinsiedlungsgebieten und Wohngebäuden im Außenbereich
  • 300 Meter Abstand zu gewerblichen Bauflächen,
  • mindestens 40 Meter Abstand zu Wasserflächen,
  • mindestens 40 Meter Abstand zu ruhendem Verkehr und überörtlichen Verkehrsverbindungen,
  • Überschwemmungsgebiete,
  • Wasserschutzgebiete Zone I,
  • Vorranggebiete für Hochwasserschutz (Regionalplan),
  • Ausschlussgebiete für Windenergie (Regionalplan),
  • pauschal geschützte Biotope,
  • Altholzbestände mit Bäumen, älter als 120 Jahre,
  • Stilllegungsflächen im Rahmen der Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“,
  • mindestens 100 Meter Abstand zu Hochspannungsleitungen.

Da mit diesen Ausschlusskriterien das bundespolitische Flächenziel von 2,2 Prozent der Gesamtfläche von Rheinland-Pfalz nach der bisherigen Flächendarstellung auf dem Gebiet der VG Aar-Einrich eingehalten werden konnte, traf sich im Vorfeld der Ratsitzung eine interne Arbeitsgruppe, um weitere Kriterien zu Ausschlussbereichen zu beraten.

Diese beinhalten:

  • Abstände zu Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf, gemischte Bauflächen, Dorfgebiete von mindestens 1000 Metern,
  • die Berücksichtigung von Windbereichen mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von mindestens 6 Metern pro Sekunde in 140 Metern Höhe,
  • kein Verzicht auf Flächen kleiner als 15 Hektar, wenn diese im Zusammenhang mit angrenzenden Sonderbauflächen stehen,
  • der Ausschluss von Offenlandflächen, da landwirtschaftliche Belange und die agrarstrukturelle Nutzung grundsätzlich weniger beeinträchtigt werden und für diese schon eine Beeinträchtigung durch die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen zu erwarten ist.

Thorsten Janning, Vorstand der Aera, betonte zu Beginn der intensiven Diskussion um das Für und Wider dieser Kriterien, dass ein möglicher Beschluss dazu kein Gesetz sei und immer noch verändert werden könne. Die Aera ist die Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), der die 29 Ortsgemeinden, die Stadt Katzenelnbogen und die VG selbst angehören. Sie wurde gegründet, um die Einnahmen aus regenerativen Energien in Aar-Einrich gerecht zu verteilen und die Planung in eine Hand zu geben.

Neue Gemeinderäte einbinden

Janning bezeichnete es als „Herzenssache“, wenn ein Beschluss auf den Weg gebracht werden könnte, der der Verwaltung den Auftrag erteilt, eine landesplanerische Stellungnahme zur Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf dem Gebiet der VG Aar-Einrich zu beantragen. Janning sagte zu, nach der Kommunalwahl und der Bildung der neuen Gemeinderäte, diese in das Thema einzuführen und weitere Entscheidungen zu möglichen Standorten zu überlassen.

Dies forderte auch Heiko Scheib (SPD) ein: „Wir sollten den neuen Räten diese Möglichkeit geben.“ Alexander Lorch (CDU) betonte, dass die Planung bisher einen langen Prozess durchlebt habe: „Ich plädiere dafür, einen Beschluss zu fassen, um weiter planen zu können.“

In der Aussprache waren die Abstandsregelungen 900 oder 1000 Meter sowie die Windgeschwindigkeit Diskussionspunkte. Max Weiß-Achenbach, schlug vor, nur die gesetzlichen Vorgaben zu beschließen, Hayda Rübsamen fragte an, ob über die von der Arbeitsgruppe ergänzenden Punkte auch einzeln abgestimmt werden könnte, was Marcel Willig, Erster Beigeordneter der VG, bejahte. Immer wieder wurde gefordert, die Wünsche der Gemeinden in die Planungen mit aufzunehmen und zunächst die neuen Gemeinderäte zu informieren. Gleichzeitig sei es wichtig, die Bürger mit einzubeziehen.

Klaus Harbach betonte zum Ende der Diskussion, dass der eventuell gefasste Beschluss ins Leere führen würde, da noch einige Fragen zu klären seien. Dem entgegnete Thorsten Janning, dass die Verwaltung mit dem Beschluss einen Status erreiche, um in das Verfahren einzusteigen. Marcel Willig brachte den Vorschlag von Hayda Rübsamen ein, über die von der Arbeitsgruppe vorgestellten Parameter einzeln abzustimmen. Die Abstimmungen ergaben mehrheitliche, zum Teil knappe Ergebnisse, die die vorangegangene Diskussion widerspiegelten. Mehrheitlich sprachen sich die Ratsmitglieder für einen Abstand von Windkraftanlagen von mindestens 1000 Metern zu Wohnbebauungen, die Berücksichtigung von Windbereichen mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von mindestens 6 Metern pro Sekunde in 140 Metern Höhe, keinen Verzicht auf Flächen kleiner als 15 Hektar sowie den Ausschluss von Offenlandflächen aus.

Von Uli Pohl

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