Der Rhein-Lahn-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, Einrichtungen zu bezuschussen. Die Lebenshilfe erhält insgesamt fast 2 Millionen.
1Im Rahmen des Kindertagesstättengesetzes müssen Kreis und Land gesetzlich geregelte Zuschüsse zu den Personalkosten an den Träger der Kita leisten. Die vom Kreis laut gesetzlicher Grundlagen zu erbringenden Zuschüsse belaufen sich auf 136.