Rhein-Lahn
Kreditgebühren: Frist für Erstattung endet

Bei einer Kreditsumme von 7300 Euro - wie hier in unserem Beispiel - macht eine 3-prozentige Bearbeitungsgebühr 219 Euro aus. Diese muss das Kreditinstitut nach dem BGH-Urteil erstatten. Foto: M. Döring

Markus Döring

Rhein-Lahn. Bearbeitungsentgelte für Kredite sind unzulässig. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Sie können nun von ihren Banken oder Sparkassen dieses Geld zurückverlangen.

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Von unserem Chefreporter Markus Kratzer

Doch dabei gibt es einiges zu beachten – formell und auch vor allem zeitlich. Denn alle in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Kreditgebühren verjähren zum 31. Dezember dieses Jahres.

Die Rhein-Lahn-Zeitung hat sich bei Banken und Sparkassen vor Ort umgehört, wie Kreditverträge ausgestaltet wurden und werden. Dabei stellte sich heraus, dass es auch im Kreis über Jahre hinweg gängige Praxis war, bei der Gewährung von Darlehen und Krediten neben Zinsen auch noch ein Bearbeitungsentgelt zu berechnen.

Die Nassauische Sparkasse hat bis Anfang 2011 Entgelte verlangt. „Die Höhe war verschieden, meistens betrug sie 3 Prozent“, so Rainer Pribbernow, der Leiter der Unternehmenskommunikation in Wiesbaden. Reklamationen von Kunden der Sparkasse, die auch im Rhein-Lahn-Kreis ein Filialnetz unterhält, würden zen᠆tral geprüft und bearbeitet, heißt es auf die Frage nach den Erstattungsmodalitäten.

Günter Groß, Direktor Vertriebsservice der Volksbank Rhein-Lahn, verweist darauf, dass inzwischen keine Bearbeitungsgebühren für Privatdarlehen mehr berechnet werden. „Dies liegt bereits viele Jahre zurück, es handelte sich in Einzelfällen um eher geringere Beträge“, heißt es auf Anfrage. Auswirkungen auf die aktuelle Geschäftspolitik des Instituts hat die Karlsruher Rechtsprechung demnach nicht. Doch auch in den Hauptgeschäftsstellen in Diez und Lahnstein sind Kunden mit älteren Kreditverträgen vorstellig geworden. „Berechtigte Forderungen werden erstattet“, so Groß.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass Kunden, denen ein Institut die Erstattung des Bearbeitungsentgeltes verweigert, noch in diesem Jahr sogenannte verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen. Dazu reiche ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse nicht aus. „Hat das Kreditinstitut die Forderung abgelehnt, kann die Verjährung zum Beispiel nur durch die Erhebung einer Klage oder die Einschaltung eines Ombudsmannes gehemmt werden“, heißt es dazu aus Mainz. Dort sollten die Ansprüche klar und deutlich vorgebracht werden. Eine Alternative zu den Schlichtungsleuten der Banken- und Sparkassenverbände sei der Gang zum Anwalt. Wer den Weg einschlägt, heißt es bei den Verbraucherschützern, geht finanziell in Vorleistung – es sei denn, die Rechtsschutzversicherung springt ein.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.ku-rz.de/kredit

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