Der Eigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche darf seinen Acker nicht an einen Fotovoltaikinvestor verkaufen
Keine Solaranlage auf Ahlbacher Acker: Eigentümer darf Fläche nicht an Fotovoltaikinvestor verkaufen
Ein Solarpark, in dem gleichzeitig Landwirtschaft möglich ist: So könnte eine Agri-Photovoltaik-Anlage aussehen.
Ein Solarpark, in dem gleichzeitig Landwirtschaft möglich ist: So könnte eine Agri-Fotovoltaik-Anlage aussehen. Foto: Next2Sun Technology GmbH
Next2Sun Technology GmbH

Darf ein Investor einen von einem Bauern gepachteten Acker zu einem möglicherweise weit überhöhten Preis ankaufen, um darauf irgendwann einmal eine Freiflächen-Fotovoltaik-Anlage zu errichten? Um diese Frage drehte sich ein Rechtsstreit, der jetzt vor dem Landwirtschaftsgericht in Limburg ausgetragen wurde und jetzt möglicherweise in die nächste Instanz geht. Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem auf: Energiewende und Landwirtschaft geraten immer häufiger in Konflikt miteinander.

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Für den Limburger Unternehmer Ralf Ruffini und seinen Partner Manuel Much schien die Sache klar: Sie wollen eine rund 13.000 Quadratmeter große Ackerfläche gegenüber dem Pendlerparkplatz an der B 49, Anschlussstelle Ahlbach/Dehrn, kaufen, um dort in naher Zukunft Solarpaneele aufzustellen.

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