Auch wenn es aktuell aufgrund ausfallender Züge am Mittelrhein oft ruhiger als üblich zugeht, so ist die Perspektive ganz klar: Als wichtige Nord-Süd-Verbindungstrasse wird der Zugverkehr, insbesondere der Güterverkehr, zunehmen. Davon wird nicht nur in dem vor Kurzem vorgestellten Rechtsgutachten ausgegangen, das die Bürgerinitiative gegen Umweltschäden durch die Bahn von Fachanwalt Matthias Möller erstellen ließ – insbesondere mit Blick auf die Zeit nach der Generalsanierung der Bahnstrecken im Mittelrheintal. Die Folgen: mehr Lärm, mehr Erschütterungen und mehr Feinstaub im Mittelrheintal durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Das Rechtsgutachten räumt einem Klageverfahren gegen die Deutsche Bahn (DB) gute Erfolgsaussichten ein. Genau das nimmt Mike Weiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Loreley, zum Anlass, sich in einem Brief an Klaus Vornhusen, Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG, zu wenden.
Weiland fordert Lückenschluss beim Lärmschutz
Seine Botschaft ist klar: Weilands Anliegen ist es, einerseits ein „langwieriges Klageverfahren“ zu vermeiden, ohne dabei die Generalsanierung zu verhindern, die auch positive Entwicklungen für das Tal mit sich bringt. Das Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass sich die Deutsche Bahn nicht auf den Bestandsschutz berufen kann, was zur Folge hätte, „dass die DB aufgrund der vorgesehenen weitgreifenden Veränderungen an der Strecke ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und damit auch mehr Lärmschutz für die Anliegergemeinden und die Menschen ergreifen und bezahlen muss“, schreibt Weiland in seinem Brief. Positiven Veränderungen wie die Aufwertung der Bahnhöfe noch vor der Bundesgartenschau 2029, die Modernisierung der Bahnstrecke und zugesagter pünktlicherer Schienenpersonennahverkehr stellt der Chef der Verbandsgemeinde Loreley die Umstellung des Signalsteuerungssystems von Block- auf Bremsabstand entgegen, die zu einer höheren Zugkapazität führen wird – „vor allem von lauten Güterzügen“.
„Daher möchte ich heute an Sie den Appell richten: Wenn Ihr Unternehmen an sämtlichen Maßnahmen im Jahr 2026/28 rechts und links des Rheins festhält, muss dies zur Vermeidung eines Klageverfahrens, zu dem sich Herr Pusch [Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen Umweltschäden durch die Bahn, Anm. d. Red.] in einem SWR-Interview seitens der BI im Zweifel bekannt hat, zum Wohle der Menschen und der Entwicklung des Mittelrheintals in einer Selbstverpflichtung der DB im Zuge des Hochleistungskorridors münden, die bestehenden Lücken in Lärmschutzwänden innerhalb der Ortschaften zu schließen! Dieser Verpflichtung bedarf es vor Baustart des Hochleistungskorridors 2026“, konkretisiert Weiland seine Forderung – „nicht zuletzt, um einer möglichen Klage vorzubeugen“.

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