Wir fragten bei der Energieversorgung Mittelrhein (EVM) nach: Was bringen solche digitalen Messsysteme? Welche Fristen gelten für den Einbau? Sind Ersparnisse beziehungsweise Kosten für die Kunden zu erwarten?
Smart Meter steht laut Pressestelle der EVM für intelligente Messsysteme und bezeichnet eine Kombination aus digitalem Stromzähler, welcher den Stromverbrauch erfasst und über ein Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) überträgt. Im Unterschied zu den heute in der Regel verwendeten (analogen) Stromzählern können die neuen Zähler den Verbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit erfassen und an den Messstellen- und Netzbetreiber übertragen. Je nach Bauart und Typ kann der Smart Meter den Stromverbrauch eines Haushaltes kontinuierlich messen und die gemessenen Daten im Gerät speichern.
Ziel: Steuerung des Energiesystems
Im Gesamtsystem der Energiewirtschaft ist der Smart Meter laut EVM ein wichtiger Baustein zur effizienten Steuerung des Energiesystems. Ziel ist es, besser die Stromnachfrage der Endkunden mit dem selbst produzierten und dem gelieferten Stromangebot zusammenzuführen. In der Folge wird zusätzlicher Stromnetzausbau beziehungsweise die Vorhaltung ungenutzter Stromproduktionskapazitäten vermieden. Für den Endkunden bedeutet dies letztlich niedrigere Netzentgelte und günstigere Strombeschaffungspreise, in der Summe also günstigere Strompreise als in einem Energiesystem ohne intelligente Steuerung.
Zusätzlich ermöglicht die Anbindung an einen Smart-Home-Manager, dass der Stromkunde den Energieverbrauch einer Wohneinheit im Detail im Blick hat. Wer zum Beispiel eine Solaranlage hat, kann zusammen mit dem Smart Meter die Nutzung seiner eigenerzeugten Energie besser steuern, indem Strom dann verbraucht wird, wenn er ausreichend zur Verfügung steht – die Waschmaschine sollte also vernünftigerweise dann laufen, wenn die Sonne scheint. Wer ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommt, hat der Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz (MSbG) festgelegt und als sogenannte „Pflichteinbaufälle“ definiert. Smart Meter sind laut Bundeswirtschaftsministerium für mittelgroße Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 6000 Kilowattstunden (kWh) Pflicht.
Von ihnen müssen die Messstellenbetreiber laut Gesetz bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent mit einem Smart Meter ausstatten. Privathaushalte verbrauchen schnell so viel Strom, wenn sie etwa mit einer Wärmepumpe heizen und ein Elektroauto zu Hause laden. Pflichteinbaufälle sind aber auch Haushalte, die zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit 7 Kilowatt-Peak (kWp) betreiben. Für Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Strom im Jahr gilt dem Gesetz zufolge erst ab 2028 eine Einbaupflicht.
Wer weniger Strom als die 6000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, und das sind die meisten Haushalte, für den ist der Einbau eines Smart Meters grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Laut EVM erhält man dann in der Regel im Zuge des regulären Zählerwechselprozesses anstatt wie bisher einen analogen auch einen digitalen Zähler. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), sondern um eine moderne Messeinrichtung. Diese erfasst zwar den Verbrauch, kann diesen aber nicht an den Netzbetreiber übertragen. Die Verbrauchsdaten werden auch weiterhin durch den Messstellenbetreiber grundsätzlich einmal im Jahr an Ort und Stelle abgelesen. Das trifft laut EVM auf die meisten Privathaushalte zu. Laut Gesetzgebung soll das bis spätestens zum Jahr 2032 geschehen.
Die Vorteile eines intelligenten Messsystems, also eines Smart Meters, gegenüber der modernen Messeinrichtung liegen auf der Hand: Neben der Messung von Verbrauch und Stromleistung in Echtzeit sowie für bestimmte Zeiträume können die Stromdaten verarbeitet und digital an den Verbraucher selbst, den Stromanbieter und den Netzbetreiber gesendet werden. Das könnte künftig auch exaktere Abrechnungen ohne vorherige Abschlagszahlungen möglich machen. Zudem kann das Gerät auch den Verbrauch einer Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage verarbeiten. Und: Smart Meter sind in der Lage, den sogenannten dynamischen Stromtarif effizient zu nutzen.
Dabei wird Strom im Stundentakt nach Strombörsenpreisen abgerechnet. Ob Wärmepumpe, Waschmaschine oder das Laden des E-Mobils – das kann günstiger sein, muss aber nicht. Es gibt keine Preisgarantie, man muss flexibel sein, und damit dies automatisiert funktioniert, müssen Elektrogeräte und Smart Meter in ein Smart-Home-Netzwerk eingebunden sein. Ach ja, Preisbestandteile, die an den Staat und den Netz- oder Messstellenbetreiber abgeführt werden müssen, ändern sich dadurch nicht, denn der Marktpreis ist nur ein Bestandteil des Gesamtpreises für den Strom. Trotzdem: Experten rechnen damit, dass dynamische Stromtarife schon in Kürze stärker nachgefragt werden.
Einbau von Smart Meters läuft
Die Energienetze Mittelrhein (enm), die Netzgesellschaft der EVM-Gruppe, hat laut eigener Auskunft bereits seit dem Jahr 2021 mit dem Einbau von Smart Meters begonnen. Jedoch verändern sich die von der Politik vorgegebenen Rahmenbedingungen aufgrund weiterer beschlossener Gesetze und Verordnungen und noch zu erwartenden Gesetzinitiativen bezüglich der Messstellen mit Einbaupflicht, der Anzahl von Pflichteinbaufällen oder die zur Verfügung stehende zertifizierte Hardwaretechnik gegenwärtig stetig, so die EVM. „In diesem dynamischen Umfeld ist der Rollout im enm-Netzgebiet ein ambitionierter Prozess. Daher sind wir kontinuierlich dabei, Prozesse zu optimieren und damit einen reibungslosen Rollout zu gewährleisten“, heißt es weiter. Man erwarte im Netzgebiet der enm bis Ende dieses Jahres mehr als 5000 verbaute intelligente Messsysteme sowie bis Ende 2030 rund 80.000 Stück.
Für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber verantwortlich, im Fall der EVM ist dies die enm. „Alternativ“, so die EVM, „können Hausbesitzer sich auch gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheiden“. Wenn Hausbesitzer intelligente Messsysteme im regulären Rollout durch ihren zuständigen Messstellenbetreiber einbauen lassen, fallen für diesen Zählerwechsel, wie bisher auch, keine Einbaukosten an. „Es gelten nach Einbau die dann gültigen Preise für ein intelligentes Messsystem“, so die Pressestelle des Energieversorgers.
Kosten sind gedeckelt
Wenn der Netzbetreiber den Einbau eines Smart Meters verlangt, dann müssen Haushalte mit einem Verbrauch von bis zu 10.000 kWh derzeit nicht mehr als 20 Euro im Jahr für den Einbau und Betrieb verlangen. Haushalten mit einem Verbrauch unter 6000 kWh, die sich ab 2025 auf eigenen Wunsch ein Smart Meter einbauen lassen, darf der Netzbetreiber nicht mehr als einmalig 30 Euro für die Installation und in Folge 20 Euro jährlich für den Betrieb in Rechnung stellen. Wer seine Immobilie mit einer Wärmepumpe heizt und diese an einen separaten Smart Meter hängt, der zahlt dafür jährliche Kosten von pauschal 50 Euro. Dies gilt laut Bundesnetzagentur auch für andere sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, etwa eine Elektroauto-Ladestation oder Klimaanlage. Wer eine Wärmepumpe oder eine Ladestation hat und einen speziellen darauf zugeschnittenen Stromtarif nutzen möchte, benötigt dazu einen separaten Smart Meter.
Für den Einbau eines rein digitalen Stromzählers ohne Datenschnittstelle (moderne Messeinrichtung) dürfen Netzbetreiber unabhängig vom Verbrauch nicht mehr als einmal 20 Euro berechnen. Die Kosten für den möglicherweise nötigen Umbau des Zählerkastens trägt der Bundesnetzagentur zufolge in allen Fällen grundsätzlich der Hauseigentümer. Und das kann schnell auch mal vierstellig werden.
Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern, ist laut EVM auch der Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen vom Kunden zu dulden, auch wenn sich dadurch die Zählerkosten erhöhen. Eine Ablehnung ist nicht möglich. Wer sich überlegt, freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen zu lassen, sollte darüber zunächst mit seinem Messstellenbetreiber reden und sich zum Beispiel bei der Verbraucherberatung Rat einholen. Ferner sind alle Kosten zu beachten.
Welche Daten überträgt der Smart Meter, an wen und in welcher Form?
Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt die Energieversorgung Mittelrhein: „Es werden regulär nur Daten übertragen, die für die Erfüllung der energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle erforderlich sind. Das sind in der Regel die Zählerstände. Das Smart-Meter-Gateway überträgt die Daten verschlüsselt, wie im MsbG (Messstellenbetriebsgesetz) vorgeschrieben, an berechtigte Marktteilnehmer wie den Verteilnetzbetreiber oder den Lieferanten. Durch das festgeschriebene Schutzprofil des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt für intelligente Messsysteme ein höherer Standard als beim Onlinebanking. Der Messstellenbetreiber hält die Software stets auf aktuellem Stand, um die Sicherheit aufrechtzuerhalten.“ red