Gremium nicht überzeugt: Kein Einvernehmen für Mehrfamilienhaus in der Arzbacher Straße
Hauptausschuss zum Bauvorhaben in Bad Ems: „So unterstützen wir das nicht“
In der Arzbacher Straße entsteht aktuell ein neues Mehrfamilienhaus. Das alte Gebäude (rechts) soll laut Bauantrag nun abgerissen und die Freifläche dann ebenfalls mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Foto: Michaela Cetto
Michaela Cetto

Bad Ems. 15 Wohneinheiten statt ursprünglich 10 plant ein Investor in Bad Ems, genügend Stellplätze kann er nicht nachweisen. Eine solche Baumaßnahme kann der Hauptausschuss der Stadt Bad Ems nicht unterstützen. Gegenstand der Beratungen in der jüngsten Sitzung war ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Arzbacher Straße 18 in Bad Ems.

Lesezeit 2 Minuten

In der Arzbacher Straße entsteht aktuell ein neues Mehrfamilienhaus. Das alte Gebäude (rechts) soll laut Bauantrag nun abgerissen und die Freifläche dann ebenfalls mit einem Mehrfamilienhaus bebaut werden. Foto: Michaela Cetto
Michaela Cetto

Dort steht nicht nur ein altes Mehrfamilienhaus, das nun abgerissen werden soll, sondern daneben wurde in den vergangenen Monaten bereits ein neues Gebäude hochgezogen. Die Gremien der Stadt hatten die Bauvoranfrage des Investors im vergangenen Jahr positiv begleitet – da war allerdings noch von zehn Wohneinheiten die Rede. Die Verwaltung hat das Anliegen nun geprüft und ist zu keinem guten Ergebnis im Sinne des Investors gekommen.

Das Gebäude soll über ein teilflächiges Untergeschoss verfügen, das als „Parkgeschoss“ genutzt wird, ebenso Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Staffelgeschoss, dazu ein Flachdach mit Attika. In den einzelnen Wohngeschossen gibt’s nach Planung insgesamt 15 Wohneinheiten von etwa 32 bis zu 84 Quadratmeter. Der Antragsteller errechnet daraus für 12 Wohnungen (die kleiner als 70 Quadratmeter sind) je einen Stellplatz, und für drei größere Wohnungen jeweils anderthalb.

14 der rechnerisch erforderlichen 17 Stellplätze werden im „Parkgeschoss“ des Gebäudes eingerichtet. Für die übrigen drei fehlt bislang ein Nachweis. Der Antragsteller klopft gerade ab, ob dafür der Abschluss einer Stellplatzablösevereinbarung mit der Stadt Bad Ems eine Option darstellen kann. Das Vorhaben liegt im unverplanten Innenbereich der Stadt Bad Ems, das Projekt wäre also zulässig, sofern „es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“, heißt es in der Vorlage. Gerade das aber sehen Verwaltung und Hauptausschuss kritisch: zu groß, zu wuchtig sei das geplante Haus.

Passend dazu liegt der Stadt auch eine Beschwerde eines Anwohners diesbezüglich vor. Der Hauptausschuss versagte das Einvernehmen einstimmig und leitet dies entsprechend dem Stadtrat weiter, der ebenfalls noch darüber beraten wird. Final entscheiden allerdings wird die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde, die das (Nicht-)Einvernehmen der Stadt mit einbeziehen wird. Michaela Cetto

Top-News aus der Region