Das Gebäude soll über ein teilflächiges Untergeschoss verfügen, das als „Parkgeschoss“ genutzt wird, ebenso Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Staffelgeschoss, dazu ein Flachdach mit Attika. In den einzelnen Wohngeschossen gibt’s nach Planung insgesamt 15 Wohneinheiten von etwa 32 bis zu 84 Quadratmeter. Der Antragsteller errechnet daraus für 12 Wohnungen (die kleiner als 70 Quadratmeter sind) je einen Stellplatz, und für drei größere Wohnungen jeweils anderthalb.
14 der rechnerisch erforderlichen 17 Stellplätze werden im „Parkgeschoss“ des Gebäudes eingerichtet. Für die übrigen drei fehlt bislang ein Nachweis. Der Antragsteller klopft gerade ab, ob dafür der Abschluss einer Stellplatzablösevereinbarung mit der Stadt Bad Ems eine Option darstellen kann. Das Vorhaben liegt im unverplanten Innenbereich der Stadt Bad Ems, das Projekt wäre also zulässig, sofern „es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“, heißt es in der Vorlage. Gerade das aber sehen Verwaltung und Hauptausschuss kritisch: zu groß, zu wuchtig sei das geplante Haus.
Passend dazu liegt der Stadt auch eine Beschwerde eines Anwohners diesbezüglich vor. Der Hauptausschuss versagte das Einvernehmen einstimmig und leitet dies entsprechend dem Stadtrat weiter, der ebenfalls noch darüber beraten wird. Final entscheiden allerdings wird die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde, die das (Nicht-)Einvernehmen der Stadt mit einbeziehen wird. Michaela Cetto