Der Hauptangeklagte selbst sprach gegenüber der Polizei von einem Teppichmesser. Allerdings habe der Geschädigte dieses gezückt, nicht er. Thomas Frey. picture alliance / dpa
Der nächste Tag im Prozess um eine Messerstecherei in Diez: Wieder trat in der Beweisaufnahme Erschütterndes zutage. Plädoyers und Urteil konnten am fünften Verhandlungstag noch immer nicht erfolgen.
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Eigentlich war ein Urteil erwartet worden. Doch wie so oft bei diesem Prozess gegen zwei Angeklagte, die einen jungen Mann mit einem Teppichmesser aufgeschlitzt haben sollen, kam es auch am mittlerweile fünften Verhandlungstag anders als gedacht.Zu Beginn wurde ein Antrag der Nebenklage behandelt.