Ein 41-Jähriger steht vor Gericht, da er ein Auto aufgebrochen haben soll – und damit ohne Führerschein gefahren sein soll. David-Wolfgang Ebener/dpa. picture alliance/dpa
Hat sich ein 41-jähriger Angeklagter nur ein Auto für eine Spritztour ausgeliehen? Oder hat er, wie man ihm vorwirft, schweren Diebstahl begangen, Urkunden gefälscht und ist ohne „Lappen“ gefahren? Das Diezer Amtsgericht wird es klären.
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Nein, er habe kein Auto aufgebrochen. Er sei lediglich ohne eine Fahrerlaubnis Auto gefahren. Ein 41-Angeklagter aus dem Landkreis Limburg-Weilburg zeigte sich vor dem Diezer Amtsgericht nur teilgeständig. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft schweren Diebstahl, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.