Ein Jahr und neun Monate muss ein zuletzt in Braubach lebender Mann (26) aus dem Sudan ins Gefängnis, weil er in einer Wohngemeinschaft einen Mitbewohner mit zwei Messern angegriffen und verletzt hat. Das hat die 14. Strafkammer des Koblenzer Landgerichts nach fünf Verhandlungstagen entschieden.
Die Tat ereignete sich am 25. September des vergangenen Jahres in Braubach. Laut Anklageschrift der Koblenzer Staatsanwaltschaft hörte das Opfer den 26-Jährigen in seinem Zimmer schreien. Als er nachsehen wollte, was los ist, wurde er vom Täter zunächst weggeschickt. Kurze Zeit später kam der Angeklagte jedoch mit einem Klappmesser aus seinem Zimmer und nahm ein weiteres Messer aus der Küche in die Hand.
Mit nunmehr zwei Messern bewaffnet, betrat er das Zimmer seines Mitbewohners und schrie unter anderem: „Du bist kein Mann. Du bist schmutzig“, hieß es vor Gericht. Laut Anklageschrift soll er gedroht haben, seinen Mitbewohner umzubringen. Der Angegriffene konnte den Stichen zunächst ausweichen. Er stürzte jedoch auf ein Sofa und erlitt bei weiteren Angriffen des 26-Jährigen oberflächliche Schnittwunden am Hals.
„Du bist kein Mann. Du bist schmutzig.“
Das rief der 26-Jährige laut Anklageschrift bei seinem Messerangriff.
Dem Opfer gelang es schließlich, den Angreifer an den Handgelenken zu packen und zu überwältigen. Der Sudanese wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Eine nach der Tat durchgeführte Blutentnahme ergab, dass er unter dem Einfluss von Alkohol (1,14 Promille) und Cannabis stand.
Im vergangenen Dezember erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage. Der Vorwurf lautete damals auf „versuchten Totschlag“. Im Rahmen der Beweisaufnahme musste jedoch geklärt werden, inwieweit der Angriff auf den Einfluss von Betäubungsmitteln zurückzuführen war.
Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass keine Tötungsabsicht vorlag. Der Mann wurde daher nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
