Das Diezer Schöffengericht geht in seinem Urteil zum Teppichmesser-Prozess mit gutem Beispiel voran, findet Redakteur Till Kronsfoth. MRV/Jens Weber
Wir brauchen im Strafrecht keine härteren Vorschriften. Gerichte müssen den Strafrahmen, der ihnen zur Verfügung steht, ausschöpfen.
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Prozessbeteiligte, die nicht zur Verhandlung erscheinen, stundenlange, zermürbende Diskussionen über den richtigen Standort eines Snackautomaten am Tatort und ein Hauptangeklagter, der erst fünf Monate nach der Tat in Untersuchungshaft genommen wird, obwohl er einen jungen Mann mit einem Teppichmesser traktierte wie ein zu bearbeitendes Stück Bodenbelag.