Regionaler Fernsehsender wandte sich an das Verwaltungsgericht
Gericht wies Eilantrag von TV-Sender ab, aber: Lahnsteiner Hausverbot war nicht rechtens
Die Städtische Bühne in Lahnstein.
Lui

Lahnstein. Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte Lahnsteins Oberbürgermeister dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ untersagt.

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Zur Begründung führte Siefert aus, die Premiere solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Aufzeichnungen, erklärt das Gericht in einer Pressemitteilung.

Der Antrag hatte zwar keinen Erfolg, denn nach Ansicht der Koblenzer Richter hätte es einen effektiveren Weg für die Verfolgung der Rechtsschutzziele gegeben. Es hätte ausgereicht, einfach Widerspruch zu erheben. Das Verwaltungsgericht wies auch darauf hin, dass gegen eine Anordnung des Sofortvollzugs nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung – so kurz vor der Premiere – rechtliche Bedenken bestünden. Die Kammer halte aber das Verbot für rechtswidrig. Es sei nicht erkennbar, dass dieses zur Vermeidung von Störungen notwendig war. Überdies wurde die von den Grundrechten geschützte Rechtsposition des Antragstellers verkannt. red

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