Taubentöten in Limburg
Gericht verhängt Geldstrafe gegen Taubenfreundin
Eine Taubenfreundin aus Rheinland-Pfalz ist wegen Beleidigung und Bedrohung des Limburger Bürgermeisters zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Stefan Dickmann
red

Die Diskussion um das mögliche Taubentöten in Limburg beschäftigt nun auch die Gerichte. Jetzt wurde eine Frau wegen Beleidigung und Bedrohung des Limburger Bürgermeisters verurteilt.

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Limburg. Dass Taubenfreundinnen und -freunde mit Limburger Lokalpolitikern im Streit um den Umgang mit den Vögeln in der Domstadt nicht zimperlich sind, ist bereits vor gut einem Jahr klar geworden, als eine Demonstration gegen das Taubentöten eskaliert ist. Nun ist erstmals eine Taubenschützerin verurteilt worden. Das Amtsgericht Rockenhausen im rheinland-pfälzischen Donnersbergkreis hat die 29-Jährige zu 60 Tagessätzen á 20 Euro verdonnert. Sie muss damit insgesamt 1200 Euro zahlen. Die Verurteilte hat den Vorgang, den das Amtsgericht bestätigt, ins Internet gestellt.

E-Mail an Limburger Bürgermeister geschrieben

Das Gericht begründete den auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl mit Beleidigung und Bedrohung des Limburger Bürgermeisters Marius Hahn (SPD). Besagte Frau hatte am 10. Juni nach Feststellung des Gerichts von Kirchheimbolanden aus eine E-Mail an den Bürgermeister, wie es heißt „mit folgendem Inhalt in der Absicht übersandt, diesen in seiner Ehre herabzusetzen und einzuschüchtern“. Sie schrieb: „Sie sind ein ekelhafter, empathieloser Drecksack Herr Hahn, ich, und auch alle anderen aus der (dieses Wort ist geschwärzt) hoffen, dass das Karma Sie richtig hart trifft in Bezug auf das Taubentöten. Ihnen sollte man das Genick brechen. Aber wissen Sie was? Irgendwann kommt alles im Leben zurück. Machen Sie sich auf etwas gefasst.“ Marius Hahn hatte die Verfasserin der Mail daraufhin angezeigt. Das Gericht weist die Verurteilte in dem Strafbefehl darauf hin, dass sie, sollte sie die Geldstrafe nicht leisten, ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe rechnen müsse. Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Gegen den Strafbefehl hat die 29-Jährige die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dann käme es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Offenbar akzeptiert die junge Frau das Urteil; denn auf Facebook teilt sie mit, dass sie gerade ihre Ausbildung zur PTA (Pharmazeutisch-Technische Assistentin) abgeschlossen habe und ihr das Geld derzeit nicht zur Verfügung stehe. Daher bleibe ihr keine andere Wahl als um Unterstützung zu bitten.

Tierschützer aus Hamburg muss an Falkner zahlen

In ihrem Post schreibt sie: „Ja, ich gebe zu, ich hätte es vielleicht nicht so schreiben sollen, jedoch hatten die Wut darüber und die Emotionen bei mir überhandgenommen. Ich wollte nicht, dass die Tiere, die eigentlich für den Frieden stehen, grausam getötet werden sollen.“ Dennoch teile sie die Begründung des Gerichts nicht, „ich hätte mit dem ‚Begehen‘ eines gegen ihn gerichteten Verbrechens gedroht. Ich habe ja nie geschrieben, dass ich ihm das Genick breche, lediglich das ‚SOLLTE‘ man mit ihm machen“, äußert sie sich dazu. Wie weiter zu erfahren war, sind im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das Taubentöten weitere Anzeigen erstattet worden. Unter anderem wehrt sich außer Bürgermeister Hahn auch der Falkner Berthold Geis, der für das Einfangen und Töten von Stadttauben autorisiert ist, gegen Protestler. Nach seinen Angaben zahlt ein Tierschützer aus Hamburg derzeit monatlich 75-Euro-Raten an ihn wegen vielfacher anonymer Anrufe, die ihn teils auch nachts erreichten. Ein weiterer Prozess sei gegen eine Tierschützerin beim Amtsgericht Wetzlar anhängig. Bei der Demo vor einem Jahr hatten rund 80 Protestler vor der Stadthalle den nach draußen strömenden Stadtverordneten nach der Sitzung, in der sie sich für das Töten der Tauben durch einen Falkner entschieden hatten, unter anderem entgegengerufen: „Es gibt kein Recht auf Tierquälerei“, „Blut, Blut, Blut an Deinen Händen“, „Mörder, Mörder, Mörder“, „Schämt euch“ oder „Schande, Schande, Mörderbande“. Das Limburger Stadttaubenprojekt hatte sich später von der Aktion distanziert.

Stadt hat insgesamt fünf Strafanzeigen gestellt

Seit der Entscheidung der Limburger Stadtverordneten für das Taubentöten (CDU, SPD, FDP) vor einem Jahr sind zahlreiche empörte Reaktionen von Taubenfreunden bei der Stadtverwaltung eingegangen. In fünf Fällen lag aus Sicht des Rechtsamts der Stadt eine Straftat in Form einer Beleidigung oder Bedrohung vor. Die Folge: „Insgesamt wurden fünf Strafanzeigen durch die Stadt Limburg gestellt“, teilt auf Anfrage Stadtsprecherin Stefanie Kesper-Süß mit. In zwei dieser Fälle sei Marius Hahn als Bürgermeister betroffen gewesen. „Bisher liegen uns keine Ergebnisse über den Stand der fünf Anzeigen vor. Normalerweise erhalten wir nur sogenannte Sachstandsmitteilungen. Strafbefehle oder Urteile werden uns in der Regel nicht mitgeteilt.“ Das heißt: Die Stadt hat vom Strafbefehl, mit der eine Taubenschützerin in Rheinland-Pfalz konfrontiert ist, auch nur durch die sozialen Medien erfahren, weil diese den Vorgang selbst öffentlich gemacht hat. Stefan Dickmann

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