„Es ist nicht genau das, was endgültig zur Ausfertigung kommen wird“, stellt Uhle klar. Eines aber sei gewiss: „Das Bauvolumen stimmt mit Sicherheit überein.“ Wie genau Gebäude und Außengelände gestaltet werden, sei Sache des Architekten, der den Auftrag dafür erhalte.
Das Bauvolumen des Hospizes entspricht laut Uhle in etwa dem des benachbarten Kindergartens. Das eingeschossige Gebäude solle in klimaneutraler Bauweise gefertigt werden, also beispielsweise in Holzbauweise und es könnte Solarenergie genutzt werden.
Im jetzt vom Stadtrat angestoßenen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans werde geklärt, ob und unter welchen Rahmenbedingungen das Vorhaben am geplanten Standort möglich ist. „Erst am Ende haben wir Gewissheit und können sagen: So kann es werden“, sagt der Stadtplaner.
Die jetzt ins Auge gefasste Fläche in Bergnassau-Scheuern ist das Ergebnis einer Prüfung zahlreicher Standorte, nicht nur in Nassau. So habe man neben dem Stadtgebiet auch im Umland nach Möglichkeiten gesucht, so beispielsweise in Seelbach und Winden. Dabei habe man grundlegende Aspekte vorab geklärt.
So sollte eine möglichst zeitnahe Realisierung des Projekts Stationäres Hospiz möglich sein. „Standorte, an denen vorher langwierige Verfahren zu erwarten sind, sind daher ungeeignet“, erläutert der Stadtplaner. Auch die Infrastruktur müsse stimmen. „Nassau bietet sich an, weil Synergien mit anderen Einrichtungen möglich sind“, so Uhle.
Aufgrund des Bedarfs an Fläche habe der Fokus schließlich auf Bergnassau-Scheuern gelegen, wo man den Unterlagen zufolge, die dem Rat vorliegen, elf Standorte näher untersucht hat. Zwei Standorte blieben nach einem Austausch mit den Verbandsgemeindewerken und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in der engeren Auswahl: der jetzt angestrebte Platz neben der Kita sowie ein Standort auf einer Wiesenfläche nahe dem Mühlgraben.
Diese liegt unterhalb der Einfamilienhäuser in der Taunussstraße und der Straße „Im Mühlbachtal“. Für letztere Möglichkeit wäre jedoch der Aufwand für die Erschließung in Form von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie eine Zufahrt erheblich höher als an der Viehtrift. Deshalb fiel die Wahl des Fördervereins schließlich auf den Bereich nahe der Kita. Mit den Eigentümern der Grundstücke wurde zudem geklärt, ob sie generell zum Verkauf bereit sind.
Dass nun ein Ratsmitglied in der jüngsten Sitzung vermittelte, dass es kritische Stimmen zum Vorhaben im Ortsteil gibt, überrascht Stadtplaner Uhle nicht. „Jeder von uns hat Probleme damit, wenn es in seinem Umfeld Veränderungen gibt“, sagt er. Die nun folgende Beteiligung der Öffentlichkeit sei ein „sehr offenes Verfahren“.
Der Stadtplaner bezeichnet es als bürgerfreundlich. Vier Wochen lang werden die Entwürfe für das Hospiz für jedermann einsehbar sein. Dann ist auch Gelegenheit, Anregungen und Bedenken dazu zu äußern. Diese werden aufgenommen und von Fachleuten für eine Abwägung aufbereitet. „Jede Stellungnahme wird dem Rat vorgelegt und von ihm behandelt“, schildert Uhle den Ablauf.
Jeder habe zudem das Recht, dass seine Eingabe beantwortet wird. Dann entscheide der Stadtrat, ob das Hospiz an der vorgesehenen Stelle gebaut werden kann. Dass es angesichts der Coronapandemie derzeit keine öffentliche Infoveranstaltung in Form einer Bürgerversammlung geben kann, bedauert Uhle. „Der direkte Austausch ist die beste Form“, sagt der Stadtplaner.
Im Folgenden beantworten wir unter anderem einige Fragen zum Hospiz, die in der jüngsten Ratssitzung angerissen wurden:
1Ist der Bau eines Hospizes auf der Fläche nahe der Scheuerner Kita überhaupt zulässig? Die Frage der Zulässigkeit kann nur durch eine ordentliche Bauleitplanung beantwortet werden. Das macht die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde auf Anfrage deutlich. In diesem Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden), das der Stadtrat nun auf den Weg gebracht hat, wird die Frage geklärt, ob aus naturschutzrechtlichen, landesplanerischen und sonstigen Gründen das Projekt möglich ist.
Derzeit ist auf dieser Außenbereichsfläche zwischen Mühlbach und Viehtrift keine bauliche Nutzung möglich. Sie kann lediglich als Grünland oder Ackerland verwendet werden. Für den Bau eines Hospizes ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans notwendig. Dieser könnte am Ende des jetzt begonnen Verfahren stehen.
2 Wie viel zusätzlichen Verkehr verursacht das Hospiz? Planer Mathias Uhle geht davon aus, dass 20 Stellplätze für das Hospiz notwendig sein werden. So wird angenommen, dass pro betreute Person jeden Tag Angehörige über längere Zeit anwesend sind. Außerdem dürften sechs Beschäftigte ständig vor Ort sein, für die ebenfalls je ein Parkplatz benötigt wird.
Für Andienungsfahrzeuge werden zwei weitere Stellplätze vorgesehen. Nimmt man an, dass jeder Stellplatz zwei Mal am Tag mit je einer Hin- und einer Rückfahrt angefahren wird, ergibt sich, dass jeden Tag 80 Fahrten zwischen 6 und 22 Uhr durch das Hospiz anfallen.
Der Planer folgert, dass sich im Mittel fünf Fahrten pro Stunde in dem genannten Zeitraum ergeben. Die meisten dieser Fahrten erfolgen nach Einschätzung des Planers über die Straße Am Sauerborn, nur etwa ein Fünftel würde Uhles Auffassung nach über die nicht ausgebaute Viehtrift verlaufen. Dort verkehren bereits heute Kindergarten- und Schulbusse, Busse und Versorgungsfahrzeuge zu den Werkstätten Langauer Mühle sowie Menschen, die bei einem Gewerbebetrieb arbeiten oder das Fitnessstudio besuchen.
3 Muss der Wirtschaftsweg „Viehtrift“ ausgebaut werden? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür? „Ein Ausbau der vorhandenen Verkehrsflächen ist durch die verhältnismäßig geringe Verkehrszunahme nicht erforderlich“, sagt Planer Mathias Uhle. Im Bereich des Hospizes müsste jedoch eine Ertüchtigung beispielsweise in Form einer „geringfügigen Verbreiterung für die sichere Stellplatzzufahrt, ähnlich wie am Kindergarten“ erfolgen.
„Alle Aufwendungen für die Erschließung des Vorhabens werden vom Vorhabenträger getragen“, fügt der Planer hinzu. Das werde mithilfe eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger geregelt. Auch für die Planungskosten komme allein der Träger auf. Auch die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde geht in Kenntnis der Pläne für das Hospiz davon aus, dass der Wirtschaftsweg nicht ausgebaut wird. Würde die Stadt beschließen, den Weg dennoch auszubauen, würde sie laut Bauverwaltung die Kosten dafür allein tragen müssen. Der Grund: Wiesengrundstücke und Außenbereichsgrundstücke sind nicht beitragspflichtig.
4 Ab wann und wie kann sich die Öffentlichkeit über das Vorhaben informieren und einbringen? Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau bereitet nach dem Beschluss des Stadtrates in der vergangenen Woche derzeit die erforderlichen Unterlagen für die Offenlage aus. Die Offenlage soll spätestens nach Pfingsten beginnen. Dann können die Pläne für die Dauer von vier Wochen im Nassauer Rathaus eingesehen werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen von Bürgern und Behörden zum Vorhaben abgegeben werden. Alle fristgemäß vorgebrachten und abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden geprüft und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.