Einige der im Prüfergebnis festgehaltenen Maßnahmen hätten Gemeindemitarbeiter bereits erledigt. Die restlichen Arbeiten wurden an eine örtliche Fachfirma vergeben. In der Regel handele es sich um die Beseitigung offensichtlicher Schäden oder abgestorbenen Astwerks oder notwendige Kürzungen der Baumkronen. Auch die mit den Arbeiten beauftragte Firma werde ein fachliches Auge darauf haben, ob die Bäume in ihrer Grundstruktur noch eine standfeste Ausprägung besitzen.
Mit dieser Vorgehensweise, der Aufnahme und Beseitigung von offensichtlichen Mängeln an den im Bestandskataster geführten Bäumen der Ortsgemeinde, sei zumindest deren fortwährende Pflege gesichert. Dies bedeute jedoch nicht, dass – wie in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt worden sei – „Äste oder ganze Bäume über Nacht abbrechen beziehungsweise umstürzen können oder dank Expertenrat rechtzeitig niedergelegt werden konnten“.
Gefahr im Verzug herrsche bei Niederlegung von Bäumen am Schützenhaus. So musste der Gemeinderat – wie bereits berichtet – in seiner jüngsten Ratssitzung über die zwingend erforderliche Fällung von mehreren Bäumen oberhalb des Schützenhauses entscheiden, die aufgrund ihrer Größe, des Allgemeinzustandes sowie der besonderen Hanglage im Steinbruch neben der Außenschießanlage auch das Gebäude gefährdeten.
In Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und der Verbandsgemeinde wurde der Auftrag einem Spezialunternehmen übergeben, das nach Prüfung und eingehender Einschätzung der Gefahrenlage die Bäume voraussichtlich in der zweiten Märzwoche entnehmen werde. Auch für das Unternehmen sei der Auftrag eine besondere Herausforderung, werde für das Entfernen einzelner Bäume auch der Einsatz eines speziell ausgerüsteten Helicopters notwendig sein, da sonstige individuelle oder technische Möglichkeiten nicht gegeben seien.
Als Eigentümer der Schießsportanlage stehe die Ortsgemeinde in einer besonderen Verantwortung, die nicht wegzureden sei, auch wenn die Kosten für die Durchführung der laut Expertenrat nicht aufschiebbaren Maßnahme nicht unerheblich sind. „Gerade im Zusammenhang mit den von der Kommunalaufsicht des Kreises fast im gleichen Atemzug geforderten Ausgabenreduzierungen im laufenden Haushalt muss die Frage erlaubt sein, wie dies angesichts der zum Teil nicht vorhersehbaren Aufgabenvielfalt nicht nur in unserer Gemeinde umgesetzt werden soll“, schreibt Nieverns Ortsbürgermeister Lutz Zaun.