„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb in einer so wichtigen Angelegenheit, von der auch unsere Existenz betroffen ist, nicht früher mit uns gesprochen worden ist. Wir mussten mit Entsetzen feststellen, wie hoch die geplante Anpassung für uns ausfallen soll und welche wirtschaftlichen Auswirkungen damit verbunden sind“, schreibt Geschäftsführer Ulrich Bayer in einer Stellungnahme an die Kreisverwaltung.
Auf der Basis der Schlachtzahlen von 2023 müsste sein Unternehmen demnach für das Jahr 2024 mit 67.000 Euro Mehrkosten rechnen. Bayer sagt: „Wir wissen nicht, ob sich alle Beteiligten darüber im Klaren sind, wie wir diese Mehrkosten wirtschaftlich kompensieren sollen. Unsere Verkaufspreise, die wir aufgrund drastisch gestiegener Energie- und Personalkosten in den vergangenen Monaten deutlich erhöhen mussten, können wir nicht noch weiter erhöhen, da wir sonst noch mehr Kunden an günstigere Wettbewerber verlieren, die ihre Produkte nicht mit solch hohen Nebenkosten belasten müssen.“ Der Schlachthofgeschäftsführer fragt sich, ob seitens der Kreisverwaltung überhaupt einmal Informationen eingeholt worden seien, wie die neuen Gebühren im Wettbewerb mit der Gebührenstaffelung relevanter Schlachthöfe in Deutschland stehen und ob man im Kreis nicht den Anspruch habe, dort ansässigen Betrieben wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu bieten.
Ulrich Bayer rätselt zudem darüber, was mit den Beträgen, die, auf der Basis der Schlachtzahlen von 2023 multipliziert mit den neuen Gebühren, einen Gesamtbetrag von 180.000 Euro ergäben, beim Kreis geschieht? Dieser Betrag komme für zwei Schlachttage pro Woche mit insgesamt 13 Stunden zum Tragen. Die Lebensmittelüberwachung werde ja noch einmal separat berechnet.
Neben den jetzt in der Diskussion stehenden Fleischbeschaugebühren sieht sich Bayer nach wie vor deutlich bei den Kosten der Tierkörperbeseitigung benachteiligt. Dies bestätige auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Dieses Urteil sei mit der gleichen Begründung in einem Berufungsverfahren vom Verwaltungsgericht Koblenz nochmals bestätigt worden. Hier schlage eine bezifferte ungerechte Mehrbelastung in Höhe von 178.000 Euro pro Jahr zu Buche. Das hierfür zuständige Umweltministerium ignoriere beide Urteile, mache einfach so weiter wie bisher und trete damit das ausgesprochene Recht mit Füßen.
Aber auch die vorliegende Gebührenerhöhung durch den Kreis schaffe weitere Wettbewerbsungerechtigkeiten. Bayer warnt: „Sollten wir die Schlachtung aufgrund der höheren Gebühren nicht mehr wirtschaftlich betreiben können, sehen wir uns schweren Herzens dazu gezwungen, diesen Bereich aufzugeben.“ Das hätte jedoch weitreichende Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche. Unmittelbar stehe eine Investition und eine Kostenbeteiligung durch den Schlachthof in Höhe von bis zu 400.000 Euro bei der Erweiterung der Niederwallmenacher Kläranlage im Raum, die es nach einer Einstellung der Schlachtung nicht mehr geben würde.
Vor allem aber treffe es die regionale Landwirtschaft und die Nutztierhalter, für die es nach einer Schließung immer schwieriger werden würde, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Viehtransportzeiten zu anderen Schlachthöfen zu gelangen. Bayers Appell an die Kreistagsmitglieder: „Überlegen Sie bitte genau, ob Sie solch einer Gebührenerhöhung zustimmen! Wenn in Niederwallmenach einmal die Schlachtung eingestellt wird, wird es an diesem Standort keine Zukunft der Schlachtstätte mehr geben.“ red