Gab es einen Tritt an den Kopf des Opfers (31), als dieser schon auf dem Boden der Kfz-Werkstatt lag, nachdem der 32 Jahre alte Angeklagte ihn überrascht und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte? Das war eine der Fragen, der das Diezer Amtsgericht vor ein paar Wochen nachging. Ebenfalls zur Last gelegt wurden dem Angeklagten Sachbeschädigung in Form eines abgetretenen Autospiegels und die per Handy verschickte Drohung: „Ich zünde dein Haus an“. Letztere nahm aber wohl das Opfer nicht ganz so ernst.
„Aus meiner Sicht haben Sie ein erhebliches Impulsproblem.“
Eindringlich warnte der Richter vor möglichen lebenslangen Behinderungen, die durch einen Faustschlag ausgelöst werden können.
Bedrohung und die Sachbeschädigung ereigneten sich laut Anklage am 25. März des vergangenen Jahres. Zu der Körperverletzung soll es aber gut drei Monate später, am 8. Juli, gekommen sein. „Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut“, betonte der Angeklagte, der sich geständig zeigte. Vor Verhandlungsbeginn hatte er sich auf dem Parkplatz auch beim Opfer entschuldigt. Auslöser der angeklagten Tatbestände war die damalige Beziehung des 31-Jährigen zur Ex-Freundin des Angeklagten. Denn nach eigenen Aussagen hoffte der Angeklagte zu dem Zeitpunkt noch auf eine Versöhnung mit der Frau. Das galt insbesondere, da er und sie ein gemeinsames Kind haben. Hinzu kam noch, dass der Angegriffene ein guter Kumpel war. Dennoch hatte der Angeklagte offenbar nichts von der Beziehung der beiden gewusst. Seit den Vorfällen haben die beiden Männer keinen Kontakt. Auch die Beziehung des 31-Jährigen zu der Frau ist inzwischen beendet.
Natürliche Hemmschwelle ausgehebelt
Was das gemeinsame Kind angeht, haben aber der Angeklagte und die Mutter wohl ein funktionierendes Miteinander gefunden. So war das Kind nun jüngst auch sieben Wochen beim Angeklagten. „Es war eine private Streitigkeit, die eskaliert ist“, fasste später der Staatsanwalt den Sachverhalt zusammen. Er ging davon aus, dass eine Trittbewegung stattgefunden hatte. Zweifel daran gab es, weil die Aufnahmen der in der Werkstatt angebrachten Kamera von schlechter Qualität waren und auch das Opfer sich nicht sicher war, ob es neben dem Faustschlag einen Tritt gegeben hatte. Nach eigenen Angaben hatte der 31-Jährige eine Woche lang Schmerzen an Ellenbogen und Steißbein. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung forderte der Staatsanwalt eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro. Der Verteidiger sah weder den Faustschlag noch den Tritt als nachgewiesen an und forderte 60 Tagessätze zu je 20 Euro.
Ernste Worte fand wiederum der Richter in der Urteilsbegründung: „Aus meiner Sicht haben Sie ein erhebliches Impulsproblem“, so die Wertung des Faustschlags. „Denn normalerweise gibt es eine natürliche Hemmschwelle beim Schlag ins Gesicht.“ Ob es auch noch einen Tritt gegeben hat, sei dagegen offen. Später führte der Richter noch aus, dass er die harschen Worte angesichts der möglichen Konsequenzen bewusst gewählt hatte. Denn ein kräftiger Faustschlag kann im Fall eines unglücklichen Sturzes zu lebenslangen Behinderungen führen. Daher lautete das Urteil, wie vom Staatsanwalt gefordert, auf 90 Tagessätze in Höhe von 30 Euro.