Eine Streitigkeit unter zwei Freunden, die eskalierte und in einem Faustschlag mündete, hätte ernste Folgen haben können. David-Wolfgang Ebener. David-Wolfgang Ebener/dpa
Im Fall der Fälle kann ein Faustschlag zu lebenslangen Behinderungen führen. Entsprechend ernst war der Fall eines 32-jährigen Angeklagten, der sich vor dem Amtsgericht Diez wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung verantworten musste.
Gab es einen Tritt an den Kopf des Opfers (31), als dieser schon auf dem Boden der Kfz-Werkstatt lag, nachdem der 32 Jahre alte Angeklagte ihn überrascht und mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte? Das war eine der Fragen, der das Diezer Amtsgericht vor ein paar Wochen nachging.