Am Amtsgericht in Diez wurde eine Prügelei in der JVA verhandelt. Till Kronsfoth
Eine falsche Aussage vor Gericht kann Folgen haben: Vor dem Diezer Amtsgericht musste sich ein 70-jähriger Rentner verantworten, der seine Lebensgefährtin in einem anderen Verfahren mit falschen Angaben geschützt hatte.
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Eine uneidliche Falschaussage ist strafbar und kann nach Paragraf 153 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Diese Erfahrung musste ein 70-jähriger Rentner kürzlich vor dem Diezer Amtsgericht machen.