DIezer Amtsgericht
Falschaussage: Rentner kommt mit blauem Auge davon
Am Amtsgericht in Diez wurde eine Prügelei in der JVA verhandelt.
Am Amtsgericht in Diez wurde eine Prügelei in der JVA verhandelt.
Till Kronsfoth

Eine falsche Aussage vor Gericht kann Folgen haben: Vor dem Diezer Amtsgericht musste sich ein 70-jähriger Rentner verantworten, der seine Lebensgefährtin in einem anderen Verfahren mit falschen Angaben geschützt hatte. 

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Eine uneidliche Falschaussage ist strafbar und kann nach Paragraf 153 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Diese Erfahrung musste ein 70-jähriger Rentner kürzlich vor dem Diezer Amtsgericht machen.

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Rhein-Lahn-ZeitungJustiz

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