Von Bagatellen wie Diebstahl bis zur schweren Körperverletzung reichen die Straftaten der Jugendlichen, mit denen die Jugendhilfe im Strafverfahren zu tun hat. Dieter Suhr
Erziehen statt strafen – das ist die Devise des Jugendstrafrechts. Eine besondere Rolle spielen dabei die Jugendrichter und die Jugendhilfe im Gerichtsverfahren, um junge Menschen wieder auf den rechten Lebensweg zu lotsen.
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Das Jugendstrafrecht soll erziehen, betont Sigrun Bestmann eine Grundlage ihrer Arbeit in der Jugendhilfe im Strafverfahren (Juhis) des Rhein-Lahn-Kreises: „Wird ein Kind unter 14 Jahren straffällig, ist es in erster Linie Sache der Eltern, darauf zu reagieren.