Von Bagatellen wie Diebstahl bis zur schweren Körperverletzung reichen die Straftaten der Jugendlichen, mit denen die Jugendhilfe im Strafverfahren zu tun hat. Dieter Suhr
Erziehen statt strafen – das ist die Devise des Jugendstrafrechts. Eine besondere Rolle spielen dabei die Jugendrichter und die Jugendhilfe im Gerichtsverfahren, um junge Menschen wieder auf den rechten Lebensweg zu lotsen.
Das Jugendstrafrecht soll erziehen, betont Sigrun Bestmann eine Grundlage ihrer Arbeit in der Jugendhilfe im Strafverfahren (Juhis) des Rhein-Lahn-Kreises: „Wird ein Kind unter 14 Jahren straffällig, ist es in erster Linie Sache der Eltern, darauf zu reagieren.