Auch einige Straßennamensschilder in Nievern, die zum Teil nur einseitig einzusehen waren, wurden ergänzt. Die meisten Schilder konnten an den bisher verkehrsrechtlich vorgesehenen Standorten verbleiben oder nur unwesentlich verändert werden – etwa durch Umsetzung von einem privaten in den öffentlichen Verkehrsraum.
Ein 30er-Zone-Schild, mit dem der Beginn oder das Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h markiert wird und das in der Ortslage rund 50 Meter vor der Brücke in der Lahnstraße aufgestellt war, führte immer wieder zu Rückfragen und zu Verunsicherung bei Verkehrsteilnehmern.
Viele waren der Auffassung, dass bis beziehungsweise ab diesem Schild Tempo 50 zulässig sei, und beschleunigten entsprechend. Um hier zumindest bis zur (oder ab der) Einmündung der Bahnhofstraße die erlaubte Geschwindigkeit den Gegebenheiten der 30er-Zone-Regelung anzupassen, wurde das betreffende Schild jetzt auf Höhe des Kreuzungsbereichs Bahnhofstraße/Lahnstraße versetzt.
Es bleibt zu hoffen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer, natürlich vor allem die Autofahrer, nicht erst jetzt durch das Versetzen des Verkehrsschildes daran orientieren, dass spätestens ab dem Ortseingangsschild das Gebot der Vernunft gilt, innerorts betont langsam zu fahren.