Schulentwicklungsplan für Grundschulen im VG-Rat Aar-Einrich vorgestellt
Empfehlung laut Schulentwicklungsplan: Neue Mensa für Grundschule im Einrich notwendig
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt ab 2026 zunächst für Kinder der ersten Klasse und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab 2029 hat jedes Grundschulkind einen Anspruch. Das zwingt die Schulträger zum Handeln, so wie in der Grundschule im Einrich. Foto: Archiv Uli Pohl
Uli Pohl

Aar-Einrich. „Es wird ein weiter und teurer Weg.“ So kommentierte Marcel Willig, Erster Beigeordneter der VG Aar-Einrich, den soeben gefassten Beschluss zum neuen Schulentwicklungskonzept für die Grundschulen.  Hintergrund ist eine Neufassung des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz. Eine der Neuregelungen sieht vor, dass auch Verbandsgemeinden für ihre Grundschulen einen Schulentwicklungsplan erstellen müssen. Und der brachte einige Neuerungen hervor.

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Dieser Schulentwicklungsplan wurde am Montagabend in der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates in der ablaufenden Legislatur vom beauftragten Büro vorgestellt und nach kurzer Aussprache einstimmig beschlossen.

Marcel Willig leitete die Sitzung in Vertretung des erkrankten VG-Bürgermeisters Lars Denninghoff. Willig bedankte sich bei allen Ratsmitgliedern für die Arbeit in der ersten Amtszeit des Verbandsgemeinderates, der 2019 fusionierten VG Aar-Einrich. In der Ratssitzung sprach Manuel Froitzheim von der GmbH SSF (Schlösser, Schuhen, Froitzheim) über die Lage in den Grundschulen der VG. Betrachtet wurden die Grundschulen in Hahnstätten und Niederneisen sowie die Grundschule im Einrich in Katzenelnbogen.

„Das ist eine sportliche Aufgabe, zumal wir uns bisher mit diesem Thema noch nicht ausreichend beschäftigt haben.“

Ratsmitglied Joachim Egert zur Umsetzung der Empfehlungen bis zum Jahr 2029

„Wichtig sind die Handlungsempfehlungen“, fasste Manuel Roitzheim die Ergebnisse aus dem Schulentwicklungsplan zusammen. Dies betrifft vor allem die Grundschulen in Katzenelnbogen und Niederneisen.

Zu Katzenelnbogen heißt es im vorliegenden Plan: „Die Kapazität des Speiseraums und der Ausgabeküche sind an der Grundschule im Einrich nicht ausreichend für die aktuellen Anforderungen und insbesondere nicht bei steigenden Nutzerzahlen.“ Deswegen sei die Errichtung einer neuen Mensa notwendig. Auch die anderen, für den Ganztag notwendigen Räume seien nicht in geeigneter Form verfügbar. Deswegen sei der Neubau eines Mensa-Gebäudes mit zusätzlich zwei Räumen für den Ganztagsschulbetrieb empfohlen.

Zudem ist an der Grundschule im Einrich bei künftigen Maßnahmen auf die Barrierefreiheit zu achten. Die Errichtung eines Aufzugs, damit Kinder im Rollstuhl alle Teile des Gebäudes erreichen können, sei perspektivisch notwendig.

Zur Grundschule in Niederneisen sagte Froitzheim: „Dort fehlt temporär ein Klassenraum, aber dies wird nur vorübergehend ein Problem sein. Die sinkenden Geburtenzahlen gleichen dies aus.“ So könne für diese Zeit der Mehrzweckraum als Klassenraum genutzt werden. Um den Schulstandort Niederneisen zu stärken, sollte das Angebot der betreuenden Grundschule bedarfsgerecht erweitert werden, sofern über den Hort kein ausreichendes Angebot verfügbar ist. So könne in Niederneisen auch der Anbau einer Ausgabeküche notwendig werden. Als letzte Empfehlungen sollten zum Schutz vor der Sonne auf dem Schulhof in Niederneisen ein Sonnensegel und ein grünes Klassenzimmer errichtet werden. Hierzu könnten gegebenenfalls Fördermittel genutzt werden.

Da die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht habe, bestehe Handlungsbedarf. Eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen sei bis 2029 angedacht. „Das ist eine sportliche Aufgabe, zumal wir uns bisher mit diesem Thema noch nicht ausreichend beschäftigt haben“, kommentierte Ratsmitglied Joachim Egert (FWG) die Ausführungen von Manuel Froitzheim, der abschließend über verschiedene Fördermöglichkeiten im Rahmen der Realisierung informierte.

Weitere Themen im Verbandsgemeinderat waren die Flächenausweisung von Windkraftanlagen, die Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in der Hauptsatzung der VG, Feuerwehrthemen sowie der Um- und Anbau an die Kindertagesstätte in Kördorf. Weitere Berichte folgen.

Von Uli Pohl

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