Die Elterntaxis sollen morgens von der Freiherr-vom-Stein-Schule in Bad Ems ferngehalten werden. Ab Montag, 3. Februar, ist in der Zeit von 7 Uhr bis 8 Uhr jeweils an Schultagen, also montags bis freitags, das Befahren der Karl-Busch-Straße für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten. Darüber informiert die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau.
In der Vergangenheit kam es vor allem an Schultagen in den frühen Morgenstunden gegen 7.30 Uhr zu gefährlichen Situationen, ausgelöst von den sogenannten „Elterntaxis“ auf Höhe des Schulhofzuganges der Freiherr-vom-Stein-Grundschule, kurz vor der 180-Grad-Kurve. Eine sehr hohe Anzahl an Eltern bringen ihre Kinder per Auto bis vor den Haupteingang der Schule oder holen diese dort ab. In einigen Ortsterminen haben Polizei und Ordnungsamt sowie Vertreter der Schulleitung und des Schulelternbeirats die Situationen beobachtet und auch mit Eltern vor Ort das Gespräch gesucht, um diese auf die Gefahrensituation, welche sie durch ihr Handeln selbst produzieren, aufmerksam zu machen. Leider haben selbst die Aufklärungsbemühungen, als auch die Kontrollen vor Ort, sowohl durch Polizei als auch durch Ordnungsamt, keinerlei Wirkung zur Besserung der Situation ergeben.
Erprobungsphase dauert drei Monate
Nun wird ein nächster Schritt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, in Absprache mit der Polizeiinspektion Bad Ems, unternommen: Die befristete Vollsperrung in den frühen Morgenstunden von montags bis freitags an Schultagen. In einer Erprobungsphase soll dieses Verbot für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten ausprobiert werden. Hierbei ist das Befahren der Karl-Busch-Straße für Kraftfahrzeuge von montags bis freitags an Schultagen in der Zeit zwischen 7 Uhr und 8 Uhr ab der Einmündung von der Kapellenstraße aus kommend verboten. Nur Bewohner der Karl-Busch-Straße und der Straße „Am Rödelstein“ sowie Lieferverkehre (beispielsweise Deutsche Post, Paketzulieferer, Lebensmitteltransporter) und Fahrzeuge des Betriebs- und Versorgungsdienstes (darunter fallen beispielsweise Müllfahrzeuge, Pflegedienste, Handwerksbetriebe) dürfen noch einfahren.
Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen wollen, dürfen nicht mehr ab Montag, 3. Februar, die Karl-Busch-Straße einfahren. Das wird auch stichprobenartig kontrolliert und sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass entgegen dem Verbotsschild von Kraftfahrzeugfahrern gehandelt wurde, entgeltlich geahndet. Zum Einfahren berechtigte Bewohner der Karl-Busch-Straße und der Straße „Am Rödelstein“ sollten daher immer Ausweispapiere bei sich haben, um damit ihre Berechtigung zum Befahren der Karl-Busch-Straße gegenüber den Kontrolleuren nachzuweisen.