Prozess in Diez
Einrichtungshaus in Görgeshausen um 123 Euro geprellt
Hätte ein Mann wissen müssen, dass seine Ausgaben nicht gedeckt waren?
Till Kronsfoth

Ob ein Mann hätte wissen müssen, dass seine EC-Karte nicht genug Deckung aufwies, darum ging es unlängst im Diezer Amtsgerichts. Sein geplatzter Einkauf in einem Westerwälder Möbelhaus hatte ein juristisches Nachspiel.

Ein 43-Jähriger hatte m November 2023 im Poco Einrichtungshaus Görgeshausen Waren im Wert von 121,94 Euro gekauft und mit EC-Karte bezahlt, obwohl sein Konto keine Deckung aufwies. Das brachte ihm eine Anklage wegen Betrugs vor dem Diezer Amtsgericht ein. Der Angeklagte erklärte, er habe nicht gewusst, dass sein Konto zu wenig Deckung aufwies. Denn die Karte hätte beim Bezahlvorgang überhaupt nicht funktionieren dürfen, wenn nicht genügend Geld vorhanden sei, erklärte der Mann während des Prozesses. Der vorsitzende Richter hielt dem Angeklagten Kopien seiner Kontoauszüge vor, aus denen ersichtlich war, dass der Mann in den Tagen zuvor auch bereits größere Ausgaben getätigt hatte, er also hätte wissen können, dass die Mittel zur Neige gingen.

Auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, es sei bis heute nichts bezahlt worden, erklärte der Angeklagte: „Poco hat sich bei mir nicht gemeldet.“ Daraufhin erklärte der Vorsitzende, das von Poco beauftragte Inkassobüro habe nachweislich mehrfach Kontakt zum Angeklagten aufgenommen.

Unter laufender Bewährung

Das Gericht bot dem Angeklagten nun an, man könne die Verhandlung unterbrechen, wenn er die fällige Summe in der Zwischenzeit überweisen wolle. Dies erfolgte umgehend. Damit war es für den Angeklagten jedoch nicht vorbei. Denn er steht aufgrund einer vorangegangenen Verurteilung unter Bewährung. Nachdem er Werkzeug von einer Baustelle entwendet hatte, war er ohne Fahrerlaubnis mit einem gefälschten Führerschein nach Haus gefahren und erwischt worden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf als erwiesen an: „Grundsätzlich hätte ich hier eine Freiheitsstrafe in Betracht gezogen, aber da Schadenswiedergutmachung betrieben wurde, wäre ich mit einer Geldstrafe einverstanden.“ Die Verteidigung schloss sich „dem wohlwollenden Antrag der Staatsanwaltschaft“ an. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 70 Euro, da es nur einen bedingten Vorsatz feststellen konnte.

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