Es ging um eine Stellungnahme der VG Loreley zur 1. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald in Bezug auf Energiegewinnung und -versorgung. Die Änderungen resultieren aus der Pflicht zur Umsetzung von Bestimmungen aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) und Vorgaben des Bundesgesetzgebers. In den Verfahrensunterlagen werden in sogenannten Flächensteckbriefen potenzielle Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und Windenergieanlagen näher beschrieben. Insgesamt sind 159 solcher Flächen für die gesamte Region identifiziert, jedoch nur zwei innerhalb der Verbandsgemeinde Loreley. Davon, so die Verwaltung, werde sich eine Fläche am Rand von Weisel nur schwerlich überplanen lassen, die zweite könnte lohnenswert sein, wenn zumindest der direkt angrenzende Aussiedlerhof (Hof Büchelborn) in die Planung einbezogen werde.
Viele Anfragen nach Photovoltaik
Herzlich wenig für die Verbandsgemeinde Loreley mit ihren 19 Gemeinden und drei Städten, die nahezu komplett im Kern- und Rahmenbereich des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal liegen. Wie aber soll unter diesen Voraussetzungen die von Bund und Land gewünschte und verordnete kommunale Wärmeplanung entwickelt werden? Welche Möglichkeiten der Finanzierung haben die klammen Kommunen, wenn ihnen Einnahmen aus Windkraft und Sonnenenergie fehlen? Welche Chancen haben private und gewerbliche Investoren, die zum einen verdienen, zum anderen etwas gegen den Klimawandel tun möchten? Anfragen und Grobplanungen über die Errichtung von rund 60 Hektar zu überplanender Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen liegen laut Verwaltung vor – Investitionen werden jedoch verhindert aufgrund des aktuellen Status des Unesco-Welterbes.
Hier setzt die Stellungnahme der Verbandsgemeinde an, die sowohl im Hauptausschuss als auch in der Bürgermeisterdienstbesprechung diskutiert wurde und nun von Stadt- und Ortsbürgermeistern, Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden im VG-Rat sowie Bürgermeister Mike Weiland partei- und fraktionsübergreifend unterzeichnet wurde. „Wir wissen um die Vorteile des Welterbes und werden diesen Titel auch in Zukunft erhalten und schützen“, heißt es darin. „Dennoch halten wir eine pauschale Ablehnung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) und Windenergieanlagen (WEA) im Kern- und Rahmenbereich für falsch im Sinne einer nachhaltigen Zukunft.“
Unmut in Bevölkerung
Im Klimaschutzkonzept der VG könne man lesen, dass die CO2-Ausstöße der auf dem Rhein verkehrenden Binnenschifffahrt den hiesigen Kommunen voll zugerechnet werden. Insgesamt habe der durch Verkehr verursachte Ausstoß von CO2 den größten Anteil an der Gesamtbilanz der VG Loreley. Im Bereich Verkehr entfallen 50 Prozent auf den Schienen- und den Schifffahrtsverkehr. „Gleichzeitig können wir keine Anlagen zur Gewinnung von regenerativer Energie errichten. Das ist unbegreifbar und fördert den Unmut in der Bevölkerung“, so die Stellungnahme. „Die lokale Bevölkerung und wir wären dankbar, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen derart gestaltet würden, dass ein aktiver Beitrag gegen die Klimakrise geleistet werden kann.“ Mit den Beschränkungen für FFPV und WEA lasse sich dies jedoch kaum erreichen, denn man werde bei den Klimaschutzzielen auf den Teilaspekt „wesentlich effizientere Energienutzung beziehungsweise die Förderung von Energiesparmaßnahmen“ reduziert – wodurch man nur einen verschwindend geringen Bruchteil dessen erreichen könne, was mit einer WEA oder einer FFPV erreicht werden könnte.
Fraktionen und Bürgermeister sind sich jedoch einig: „Nach unserer Auffassung lässt sich auch ohne die Beeinträchtigung des Ansehens und der Wirkung des Oberen Mittelrheintals der Ausbau von FFPV und WEA realisieren.“ Nur so könne man auch die Nutzung orts- und regional gebundener Energieangebote realisieren. Weiter heißt es: „Daher plädieren wir für eine Einzelfallprüfung von Vorhaben im Rahmenbereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal durch Studien zur Sichtachse und Wahrnehmung von FFPV. Uns wurde mit Schreiben von der Staatskanzlei (...) zugesagt, dass man sich dafür einsetzen werde, dass eine welterbeverträgliche Errichtung von FFPV in der VG Loreley möglich sein wird.“
Politik: Es gibt geeignete Flächen
Heißt konkret: Selbstverständlich gibt es auch im Welterbe beziehungsweise an dessen Rändern Flächen, die geeignet sind für regenerative Energiegewinnung, eben weil sie zum Beispiel die Sichtachsen nicht beeinträchtigen. Diese auch mit Rücksicht auf die lokale Landwirtschaft entsprechend zu nutzen, käme dem Kampf gegen den Klimawandel ebenso zugute wie den Kassen der Kommunen. Davon habe sich auch Staatssekretärin Simone Schneider bei einer Rundfahrt am 10. April dieses Jahres überzeugen können: Dabei seien fünf Standorte vor Ort besichtigt worden, „die nach gemeinsamer Auffassung und Überzeugung verträglich mit dem Welterbestatus sind“.
Hier würden die Kommunalpolitiker gern anknüpfen, denn auch die Investoren werden nicht unbegrenzt Geduld aufbringen, bis die gesetzlichen Rahmenbedingungen in ferner Zukunft entsprechend gestaltet sind. Konkret heißt es in der Stellungnahme: „Wir fordern von der pauschalen Ablehnung von FFPV im Kern- und Rahmenbereich des Welterbe Oberes Mittelrheintal abzurücken und hin zu einer Einzelfallprüfung unter Wahrung des Welterbestatus zu kommen.“ Ob dies auf der Basis des aktuellen Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) möglich ist, bleibt abzuwarten – aber steter Tropfen höhlt den Stein.
Schließlich machen die Kommunalpolitiker von der rechten Rheinseite noch darauf aufmerksam, dass das Welterbegebiet schon heute nicht frei von deutlich sichtbaren Windenergieanlagen ist. Dies könne man an verschiedenen Stellen gut beobachten. Beispielsweise im Bereich zwischen Braubach und Osterspai an der B 42, von wo man mit Blick in Richtung Hunsrück, also linksrheinisch, freie Sicht auf Dutzende Windenergienanlagen habe. Ein Fakt, der immer wieder zumindest für Verwunderung sorgt.