Geldstrafe von 90 Tagessätzen
Drogenschmuggel in JVA Diez: Ex-Angestellter verurteilt
Schmuggel von Rauschmitteln oder auch Handys ist ein Problem, das auch in der JVA Diez existiert.
Johannes Koenig

Eine ehemaliger Insasse der JVA Diez hatte als Kronzeuge über Drogenschmuggel in die Anstalt „ausgepackt“ und dabei auch Bedienstete belastet. Nun wurde ein ehemaliger Angestellter der JVA verurteilt.

Lesezeit 3 Minuten

Hatte ein ehemaliger Angestellter der JVA Diez unerlaubt Betäubungsmittel in das Diezer Gefängnis geschmuggelt? Dieser Frage ging nun in einem zweiten und letzten Verhandlungstag das Diezer Amtsgericht nach. Konkret geschmuggelt worden wohl war ein Päckchen mit etwa zwei Tabletten des Heroin-Ersatzstoffes Subutex, drei Flaschen Jack Daniel’s und mehrere Handys. Illegale Handys wurden dann auch bei Durchsuchungen von Gefängniszellen gefunden.

Richter Böhm hatte die Fortsetzung auf insgesamt 45 Minuten angesetzt und sollte den Zeitplan auch halten. Denn der Kronzeuge, ein ehemaliger Insasse, der nun in einem anderen Gefängnis untergebracht ist, hatte bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Er hatte nach eigenen Angaben als Teil der „Müllkolonne“ das Päckchen mit dem Schmuggelgut aus einer Tonne mit Küchenabfällen gefischt und dann unter der Jacke in den Zellentrakt geschmuggelt. Der angeklagte ehemalige JVA-Bedienstete arbeitete damals in der Küche.

Anschuldigungen auf Prüfstand

Nun ging es darum, noch drei verbliebene Zeugen zu hören, um die Plausibilität der vom Kronzeugen gemachten Angaben weiter zu überprüfen. Als Erstes in den Zeugenstand kam ein weiterer Häftling, in dessen Zelle sich der Kronzeuge öfter aufgehalten hatte. Der Mann habe bei ihm „Schutz geholt“, denn dieser habe in der JVA viele Probleme aufgrund seiner Verurteilung wegen einer Vergewaltigung gehabt. „Was hatte er im Gegenzug für Sie gemacht?“, wollte Richter Böhm wissen. „Gar nichts“, so die Antwort. „Er hat Briefe für mich geschrieben, an Anwälte wegen Beschwerden und so weiter.“ Was den eigenen Drogenkonsum anging, betonte er: „Ich lasse die Finger von dem ganzen Dreck.“ Wobei es da auch einen Rückfall gab und er nun seit vier Monaten wieder „clean“ ist. Konkreter wurde es nicht, was den Verdacht anging, dass er einer der Organisatoren der Schmuggelaktion gewesen sein könnte.

„Er hat Briefe für mich geschrieben, an Anwälte wegen Beschwerden und so weiter.“
So schilderte ein Häftling im Zeugenstand seine Beziehung zum Kronzeugen.

Die nächste Zeugin war die JVA-Bedienstete, die die Arbeitskolonne beaufsichtigt, die auch die Mülltonnen leert. Auch ihre Befragung drehte sich um die Plausibilität der vom Kronzeugen gemachten Anwürfe. Die Bedienstete berichtete, dass der Kronzeuge nicht die Mülltonnen mit den Küchenabfällen aus der kleinen Abstellkammer geholt habe, sondern sich stattdessen draußen um das Altpapier gekümmert habe. Sie konnte aber auch nicht ausschließen, dass dieser mit der klaren Anweisung „erste Tonne neben der Tür“ unbemerkt in die Kammer schlüpfen konnte, um sich das Päckchen zu greifen und es dann unter seine Winterjacke zu stecken. Eine erste Gelegenheit, die Schmuggelware anderweitig zu verstauen, bot sich dann wohl schon eine halbe Stunde später, als der Trupp für die Pause in den Betrieb zurückkehrte. Sie habe vor dem Einrücken immer den diensthabenden Kollegen angerufen, dass sie kommen, betonte die Zeugin. Es sei dann dessen Entscheidung gewesen, ob die Gefangenen abgetastet werden oder nicht.

Ungehinderter Zugang zu Zellen

Als letzte Zeugin der Verhandlung wurde schließlich noch die leitende Vollzugsangestellte gehört, die den betroffenen Gefängnisflügel verwaltet. Auf Nachfrage des Richters gab sie zu Protokoll, dass sie keine Änderung der Handschrift auf den Briefen des ersten Zeugen bemerkt habe. Richter Böhm schlussfolgerte daraus, dass der Häftling wohl immer seine Briefe selbst geschrieben hat und dazu nicht den Kronzeugen brauchte. Außerdem berichtete die Zeugin, dass nach Ende der Schicht beim Einrücken in die Zellen Gefangene wohl auch ungehindert in fremde Zellen gehen können. Was Zuhörer so interpretierten, dass es eine Möglichkeit zur Übergabe der Schmuggelware gegeben hat.

In ihrem Schlussplädoyer sah die Staatsanwaltschaft die Anklage auf unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als bestätigt an. Die Verteidigung wiederum zweifelte an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen: Als verurteilter Vergewaltiger wollte der aus Diez raus und dachte sich daher die Beschuldigungen aus, so der Gedankengang. Richter Böhm wiederum sah die Vorwürfe als bestätigt an und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Top-News aus der Region