Drei Monate ordentlicher Strafvollzug: Das erwartet einen 46-Jährigen, der bislang in Sicherheitsverwahrung gewesen ist. Der Grund: Er soll nach einem anderen Bewohner geschlagen haben - versuchte Körperverletzung. David-Wolfgang Ebener/dpa. picture alliance/dpa
Ein in der JVA Diez gestreutes Gerücht über Drogenschmuggel durch die Freundin löste einen Streit zwischen zwei Bewohnern in der Sicherungsverwahrung aus. Nun stand einer der Männer vor dem Amtsgericht Diez – wegen versuchter Körperverletzung.
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Einen 46-Jährigen, der derzeit in Freiburg in Sicherungsverwahrung lebt, hat die Strafkammer des Amtsgerichtes Diez für drei Monate zurück in den ordentlichen Strafvollzug geschickt. Die Freiheitsstrafe wurde fällig, nachdem er den Versuch zugegeben hatte, im Oktober 2024 einen Mitbewohner in der Sicherungsverwahrung der JVA Diez mit einem Schlag am Körper zu treffen.