Obdachloser nahm bereitwillig das Urteil an
Diverse Delikte begangen: 55-Jähriger muss dauerhaft in die Psychiatrie
Prozess um Im Implantate aus Billigsilikon
Ein Richterhammer aus Holz liegt am 28.10.2014 im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg), vor der Fortsetzung eines Schadense
Uli Deck. picture alliance / dpa

Zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Psychiatrie ist ein 55-jähriger Mann, der aus Thüringen stammt, verurteilt worden. Dies hat die 12. Strafkammer um Richterin Anne Werner entschieden. Bereits seit dem Jahr 1995 leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie. Obwohl der Beschuldigte eher kleinere Delikte begangen hat, muss er nun dauerhaft in die Psychiatrie.

Zum einen, weil er, wenn er auf der Straße lebt, seine Medikamente nicht nehmen wird und zum anderen, weil die 12. Strafkammer davon ausgeht, dass er in seinem Wahn noch viel schlimmere Straftaten begehen könnte.

Angeklagte zeigt sich ruhig

In seinem Plädoyer hat Verteidiger Ingo Fromm die passenden Worte zu den Taten seines Mandanten gefunden: „Wenn er schuldfähig gewesen wäre, hätten wir uns vermutlich am Amtsgericht getroffen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region