Während die Polizei in Diez ermittelt, ist bundesweit eine Debatte über Strafrechtsverschärfungen im Gange. Natalie Zwing (Archiv)
Ein Vorstoß durch drei Landesjustizminister soll eine Strafrechtsverschärfung für „Voyeuraufnahmen“ bringen. Doch das Recht am eigenen Bild hat Grenzen.
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Am Diezer Baggersee zeigte ein Mann den Hitlergruß und fotografierte unerlaubt Frauen. Während das Zeigen des Hitlergrußes klar unter den Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fällt, ist die Rechtslage in Bezug auf unerlaubtes Fotografieren komplizierter.