In seinem Schlusswort widersprach der Angeklagte unwissentlich seinem Anwalt. Till Kronsfoth
Im Prozess um eine Todesdrohung und eine Trunkenheitsfahrt sprach das Amtsgericht Diez nun ein Urteil. Der Angeklagte widersprach unwissentlich seinem Anwalt.
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Vor wenigen Wochen begann am Amtsgericht Diez der Prozess gegen einen Mann, der im betrunkenen Zustand dem Hausmeister seines Wohnkomplexes gedroht hatte, ihn umbringen zu lassen, weil dieser ihn nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Motorroller ansprach.