Ein Mann saß im Gefängnis und bekam so nicht mit, dass ihm die Fahrerlaubnis schon vor Jahren entzogen worden war. Till Kronsfoth
Zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis saß ein Mann im Gefängnis. So bekam er nichts von der Entziehung mit und fuhr nach seiner Entlassung einfach jahrelang weiter.
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Ein 29-Jähriger befuhr mit seinem Toyota die Limburger Straße in Diez, obwohl er seit Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besaß. Dafür war er mittels Strafbefehl vom Amtsgericht Diez verurteilt worden. Ein Strafbefehl kann dann erfolgen, wenn der Fall nach Einschätzung des Gerichtes so eindeutig und die zu erwartende Strafe so gering ist, dass es zur Klärung keiner Hauptverhandlung bedarf.