Gefährliche Körperverletzung
Diez: Mann auf Krücken ins Gesicht getreten
Im Diezer Amtsgericht wurde ein Fall von gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Auf einem Volksfest hat der 21-jährige Angeklagte einen Mann auf Krücken beleidigt und verprügelt.
Till Kronsfoth

Wegen Gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung musste sich ein 21-Jähriger vor dem Diezer Amtsgericht verantworten. Er hatte auf einem Volksfest einen Mann auf Krücken erst beleidigt und dann verprügelt.

Lesezeit 2 Minuten

Ein 21-Jähriger aus der VG Aar-Einrich hatte im August 2024 auf einer Kirmes einen ihm fremden Mann auf Krücken erst als „Schwuchtel“ bezeichnet, dann ein Bier über seinem Opfer ausgeschüttet, anschließend die Bierflasche in dessen Richtung geworfen und dem Angegriffenen schließlich mit seinem Schuh ins Gesicht getreten. Dies brachte dem Schläger eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Diezer Amtsgericht ein.

„Ich gebe es zu. Wenn ich Alkohol trinke, habe ich mich nicht im Griff“, erklärte der Angeklagte während der Hauptverhandlung. Wie er auf die Idee komme, einen ihm völlig unbekannten Mann so anzugehen, wollte der Vorsitzende Richter Martin Böhm wissen. Der Angeklagte war hörbar peinlich berührt und erklärte, er habe versucht, zum Geschädigten Kontakt aufzunehmen und ihm einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Zudem habe er eine Suchtberatung aufgesucht.

Unter laufender Bewährung

Der junge Mann steht unter laufender Bewährung, weil er unter Alkoholeinfluss zwei Jugendliche zusammenschlug. Seine Bewährungshelferin führte aus: „Bis zum aktuellen Verfahren gab es einen ausschließlich positiven Bewährungsverlauf. Er hat sich um eine Psychotherapie bemüht, bekommt aber keinen Platz, der Mangel an Therapieplätzen ist allgemein bekannt.“ Zudem habe der Angeklagte eine Berufsausbildung abgeschlossen und im Anschluss eine Festanstellung erhalten. Auch habe er ein Umfeld, das ihn bei der Abstinenz von Alkohol unterstützt, weshalb ihm eine positive Sozialprognose ausgestellt werden könne“, schloss die Bewährungshelferin.

„Ich finde es erschreckend, dass man durch die Gegend läuft und willkürlich Leute attackiert.“
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft

„Ich finde es erschreckend, dass man durch die Gegend läuft, willkürlich Leute beleidigt und attackiert“, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Amtsanwalt Mölich, in seinem Plädoyer. Zudem seien einschlägige Vorstrafen vorhanden und es müsse berücksichtigt werden, dass die neueste Tat unter laufender Bewährung begangen wurde. Das jugendliche Alter wie auch die erfolgte Entschuldigung und die alkoholbedingte Enthemmung seien jedoch mildernd zu bewerten, „Bewährungsversager wie Sie bekommen bei mir eigentlich keine zweite Chance. Aber Sie scheinen kein schlechter Mensch zu sein“, schloss Mölich, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung beantragte.

Der Verteidiger hob die große Reue seines Mandanten hervor und versicherte den Anwesenden, der Angeklagte wisse um sein Alkoholproblem. Daher biete er sich auf Feierlichkeiten extra als Fahrer an, um gar nicht in die Situation zu kommen, etwas trinken zu können.

Das Gericht verhängte in seinem Urteil eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Delinquent eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen und eine Alkoholentwöhnungstherapie absolvieren. „Der Mann, den Sie attackiert haben, war auf Krücken! Wenn so etwas noch mal passiert, bedeutet das Gefängnis“, führte Richter Böhm aus. Es wäre eine Schande, wenn Sie dahin müssten. Sie haben Freunde, die Briefe ans Gericht geschickt haben, um sich für Sie einzusetzen.“

Top-News aus der Region