Einen besonderen Fall von Kinderpornografie hatte jetzt das Diezer Amtsgericht zu verhandeln. Der Angeklagte bestitt, dass er 78 Dateien selbst gespeichert hat und beuteuerte seine Unschuld. Andreas Galonska
Auf dem Mobiltelefon eines 48-Jährigen wurden zahlreiche Kinderpornos entdeckt. Er beteuerte, dass die Fotos ohne sein Wissen auf dem Gerät gelandet sein sollen und bestritt, dass er sie aktiv geladen hat.
Dass die Gesetzgebung beim Besitz von Bildern oder Videos mit kinderpornografischem Inhalt kein Hintertürchen offen lässt und eine Freiheitsstrafe für den Besitz schon eines einzigen Bildes vorsieht, hat einen guten Grund: „Wenn es keinen gäbe, der sich diese Bilder ansieht, gäbe es diese Bilder erst gar nicht“, fasste es der vorsitzende Richter am Amtsgericht Diez in einem der jüngsten Prozesse zusammen.