Bürgergeldempfänger müssen unterschreiben, dass sie dem Jobcenter eine Arbeitsaufnahme umgehend mitteilen. Wenn dies ausbleibt, entweder, weil sie es vergessen, das Formular nicht richtig gelesen haben, oder tatsächlich absichtlich etwas verschweigen, steht schnell der Verdacht des vorsätzlichen Betruges im Raum. Till Kronsfoth
Ein junger Mann teilte dem Jobcenter zu spät seine Arbeitsaufnahme mit. Dass er von sich aus seine aktuellen Kontoauszüge offenlegte, half ihm nicht.
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Ein 28-Jähriger aus der VG Aar-Einrich bezog zwischen April und Juli 2024 Bürgergeld, arbeitete jedoch innerhalb dieses Zeitraums zwei Wochen lang. Wegen Betruges war er per Strafbefehl vom Amtsgericht Diez verurteilt worden, wogegen er Einspruch einlegte.