Das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ist nur dann nicht strafbar, wenn sich aus der Verwendung die Gegnerschaft zu diesen Organisationen ergibt. Dies war im vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall (Symbolbild). dpa/Frank Rumpenhorst
Ukrainer sind für ihn „Nazis“, dunkelhäutige Menschen bezeichnete er auf X als „Affen“: Wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen war ein Russlanddeutscher vor dem Diezer Amtsgericht angeklagt.
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Ukrainer sind für ihn „Nazis“, dunkelhäutige Menschen bezeichnete er als „Affen“. Ein 41-jähriger Russlanddeutscher aus der Verbandsgemeinde (VG) Diez hatte sich im Jahr 2024 auf der Plattform X bei sechs verschiedenen Gelegenheiten der Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen strafbar gemacht, wofür ihm am Amtsgericht Diez nun der Prozess gemacht wurde.