Der reumütige Fahrer kam mit einem blauen Auge davon. Auch aufgrund eines Fehlers in der Anklageschrift. Till Kronsfoth
Was schiefgehen kann, geht schief. Von der Richtigkeit dieses angelsächsischen Sprichwortes musste sich der Fahrer eines Hähnchengrillwagens überzeugen, der mal eben schnell ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz zum TÜV wollte.
Ein Mann wollte mit einem Hähnchengrillwagen, der nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung aufwies, zur TÜV-Prüfstelle in Diez fahren. Als er den Lkw in der Konrad-Zuse-Straße parkte, knallte die Seitenklappe herunter und beschädigte ein anderes Fahrzeug.