Amtsgericht Diez
Diez: Hähnchengrillwagen auf Abwegen
Der reumütige Fahrer kam mit einem blauen Auge davon. Auch aufgrund eines Fehlers in der Anklageschrift.
Till Kronsfoth

Was schiefgehen kann, geht schief. Von der Richtigkeit dieses angelsächsischen Sprichwortes musste sich der Fahrer eines Hähnchengrillwagens überzeugen, der mal eben schnell ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz zum TÜV wollte.

Ein Mann wollte mit einem Hähnchengrillwagen, der nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung aufwies, zur TÜV-Prüfstelle in Diez fahren. Als er den Lkw in der Konrad-Zuse-Straße parkte, knallte die Seitenklappe herunter und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Die illegale Fahrt mit dem Broiler-Bus brachte dem unglückseligen Fahrer eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gemäß § 6 StGB ein.

Dann sprang auch noch die Seitenklappe auf

„Mein Mandant räumt den Sachverhalt ein. Aber das Fahrzeug war kein Pkw, wie es fälschlicherweise in der Anklageschrift steht, sondern ein Lkw. Er dachte, er darf damit auch ohne Versicherungsschutz zur Werkstatt fahren“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten zu Prozessbeginn. „Ich war einfach schlecht informiert. Es tut mir wirklich leid. Ich dachte, ich darf damit wenigstens zum TÜV fahren. Dann sprang auch noch die Seitenklappe auf“, ergänzte der Angeklagte.

Dem Prozess war ein Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen vorausgegangen, gegen den der Delinquent Einspruch eingelegt hatte. Über diese Höhe wollte der Verteidiger nun diskutieren und kam abermals darauf zu sprechen, dass sein Klient verurteilt worden war, weil er ohne Versicherungsschutz einen Pkw gefahren sei, was ein Hähnchengrillwagen offenkundig nicht sei. „Die Konrad-Zuse-Straße ist eine Sackgasse. Das ist nicht der direkte Weg zum TÜV“, wandte der Richter ein. Er habe bei der am Berg liegenden Konrad-Zuse-Straße versucht, die Handbremse „freizuschleifen“, bevor er zum TÜV weiterfahren wollte, gab der Angeklagte reumütig an.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte: „Ich würde mich einer Einstellung des Verfahrens nicht verschließen. Allerdings nur unter der Voraussetzung einer Geldauflage.“ Die Verteidigung bot zunächst die Zahlung einer Summe in Höhe von 1.500 Euro an. Letztendlich einigte man sich auf eine Geldauflage in Höhe von 1.800 Euro, zu zahlen an den „Diezer Verein“, der sich der Seelsorge für die Gefangenen der JVA Diez verschreibt.

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