Ein 61-jähriger Angeklagter musste sich vor dem Amtsgericht Diez wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Mariam Nasiripour
Im Januar ist bei Arbeiten an einem Unterstand für Einkaufswagen eines Discounters zu einem tödlichen Unfall gekommen: Ein Mann wurde vom umstürzenden Gerüst erschlagen. Dessen Chef saß nun in Diez wegen fahrlässiger Tötung auf der Anklagebank.
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Hat die fehlende Sorgfaltspflicht des Angeklagten zum Tod eines Menschen geführt? Ja, sagte das Diezer Amtsgericht und verurteilte einen 61-Jährigen zu einer Geldstrafe. Richter Martin Böhm räumte aber auch dem Opfer eine Mitverantwortung ein, weswegen das Urteil milder ausfiel als von der Staatsanwältin gefordert.