Seebestattungen sind bereits an den Meeresküsten möglich. Nun sind auch Flussbestattungen im Rhein oder in der Lahn erlaubt. Dabei müssen aber bestimmte Vorgaben eingehalten werden. picturealliance/dpa/Carsten Rehder. Carsten Rehder/dpa
Neue Bestattungsmöglichkeiten bietet das im vergangenen Jahr beschlossene Landesgesetz. Es ermöglicht etwa Fluss- oder Tuchbestattungen, wenn das der Verstorbene gewollt hat.
Lesezeit 2 Minuten
Die Urne im Eigenheim aufbewahren, Bestattungen im Fluss und Beisetzungen von Mensch und Tier nebeneinander – vieles ist durch das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz möglich geworden. Über die Einzelheiten wurde bereits in kommunalen Gremien – beispielsweise im Nassauer Stadtrat – diskutiert, außerdem gab es kürzlich eine Gesprächsrunde in der Dausenauer St.