Das Tierheim im Staffeler Wald am Stadtrand von Limburg kümmert sich um Sorgenkinder und ist dabei selbst ein Sorgenkind. Denn die finanzielle Situation der für den Landkreis Limburg-Weilburg (außer Löhnberg) verantwortlichen Einrichtung ist schon seit vielen Jahren ein großes Problem. Das geht auch aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 2023 hervor, der vor Kurzem in der Jahreshauptversammlung des Tierschutzvereins Limburg-Weilburg vorgelegt wurde, dem Träger des Tierheims: Demnach betrug das Jahresminus im vergangenen Jahr rund 35.000 Euro, was der Verein, wie schon in der Vergangenheit, aus seinen Rücklagen finanzieren muss.
Das für sich genommen wäre auf Dauer bereits ein unhaltbarer Zustand, doch die Probleme des Tierheims sind noch größer: Die insgesamt vier Gebäude eines ehemaligen Bundeswehrdepots befinden sich mittlerweile in einem schlechten Zustand. Der stellvertretende Tierheimleiter, Andre Wirth, zeigt mehrere Feuchtigkeitsschäden an der Decke, an einer Außenwand im Hundezwinger und macht im Aufenthaltsraum erst gar kein Licht an, seitdem sich dort Wasser in einer Deckenlampe gesammelt hat; aus Sicherheitsgründen wird dieser Raum seitdem gar nicht mehr genutzt.
Zuschüsse decken nicht mal mehr die Tierarztkosten
Andre Wirth möchte ausdrücklich nicht mit dem Finger auf die Stadt Limburg, den Eigentümer des Geländes und der inzwischen maroden Gebäude, zeigen, weil er weiß, dass die akuten Probleme ein Stück weit hausgemacht sind. Der Tierschutzverein schloss vor zwei Jahrzehnten einen Vertrag mit der Kreisstadt ab, den weder er noch die jetzige Vorsitzende Elfi Weisbrod damals so unterschrieben hätten, als sie noch keine Verantwortung trugen: Er gestattet dem Verein zwar die kostenfreie Nutzung des Geländes und der Gebäude, aber im Gegenzug ist der Verein für die Unterhaltungspflicht verantwortlich, und zwar komplett. Sämtliche Reparaturen sind deshalb vom Verein zu tragen, das gilt auch für teure Sanierungen und Pflegearbeiten auf dem Gelände.
Wie soll es weitergehen? Bis Frühjahr nächsten Jahres soll der Tierschutzverein den 18 Bürgermeistern im Landkreis, die das Tierheim mitfinanzieren, einen Sanierungsplan für alle vier Gebäude vorlegen. Ein Tierheim zu betreiben, ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Laut Geschäftsbericht des Tierschutzvereins betrug der Anteil der kommunalen Unterstützung im Jahr 2023 aber nur gut 28 Prozent. Anders ausgedrückt: Die knapp 156.000 Euro, die die 18 Kommunen dem Tierheim nach einer Pro-Kopf-Pauschale (90 Cent pro Einwohner) zur Verfügung stellten, reichten nicht einmal für die mittlerweile sehr hohen Tierarztkosten über knapp 180.000 Euro. Ohne Spenden und Erbschaften würde es also gar nicht gehen; im Jahr 2023 kamen so knapp 250.000 Euro zusammen.

Allein die Sanierung von vier Dächern soll 400.000 Euro kosten. Erstens sind diese Kosten nur geschätzt, vermutlich wird es also noch teurer, und zweitens ist der Verein nicht in der Lage, diese Kosten komplett allein zu tragen. Zumal die Infrastruktur-Probleme mit einem neuen Dach nicht gelöst sind: Die Heizungsanlage ist ebenso in die Jahre gekommen wie die Stromversorgung und die Kanalisation. Aber auch hier merkt der stellvertretende Tierheimleiter selbstkritisch an, der Tierschutzverein habe es unter dem alten Vorstand zu lange versäumt, immer wieder in die Infrastruktur zu investieren. Das rächt sich nach all den Jahren und macht die Verhandlungsposition gegenüber den Bürgermeistern sicher nicht einfacher. Der Nutzungsvertrag mit der Stadt Limburg läuft bis Ende 2029.
Liegt ein Sanierungsplan über alle erforderlichen Investitionen vor, müsste, wie in solchen Fällen üblich, geklärt werden, ob ein Neubau nicht die wirtschaftlich günstigere Lösung wäre. Wenn das aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar sein sollte, müsste eine Prioritätenliste erstellt werden, was als Erstes saniert werden muss, um die bauliche Situation des Tierheims schrittweise zu verbessern.
Weiterhin auf Spenden und Erbschaften angewiesen
Und schließlich wird es um Finanzfragen gehen: Müssten die Kommunen nicht ihre Pro-Kopf-Pauschale fürs Tierheim dringend erhöhen? Welchen Investitionsbeitrag kann, soll oder muss der Tierschutzverein leisten? Bleibt es bei den bisher festgelegten Konditionen im Nutzungsvertrag, wenn dieser verlängert wird? Oder ist es sinnvoll, angesichts noch ausstehender Investitionen, dass der Tierschutzverein eine jährliche Pacht zahlt und ausstehende Investitionen die Kommunen bezahlen? Wie auch immer diese Fragen beantwortet werden: Auf Spenden (und Erbschaften) bleibt der Tierschutzverein zum Wohle der Hunde, Katzen und Kleintiere zwingend angewiesen.
Tierschutzverein wünscht sich Katzenverordnung für alle Kommunen
Das Tierheim in Limburg kümmert sich aktuell um 24 Hunde, 73 Katzen und 17 Kleintiere. Die größte Herausforderung bleibt die Betreuung der Katzen, weil es oft zu viele Samtpfoten sind, die versorgt werden müssen. Deshalb befürwortet die Tierheimleitung eine Kastrationspflicht für frei lebende Katzen.
Die Gemeindeverwaltung in Elz ist vor Kurzem von den Gemeindevertretern beauftragt worden, eine solche Katzenverordnung zu erarbeiten. Sie würde auch dem Tierschutzverein das Recht geben, Katzen, die in Elz gefunden und dem Tierheim übergeben worden sind, vom Tierarzt kastrieren zu lassen. Meldet sich später der Eigentümer dieses Tieres aus Elz, müsste er die Kastration nicht nur hinnehmen, sondern auch für die Kosten aufkommen. Der Tierschutzverein wünscht sich deshalb eine solche Verordnung für alle 18 Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg. Auch mit Blick auf eine Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Zugang zum Freien: Laufen sie weg, können sie schnell identifiziert werden.