Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gibt seine neuen Besuchszeiten bekannt - Tests oder Nachweise nötig
Dank niedrieger Inzidenzen: Paulinenstift und weitere Krankenhäuser lockern ihre Regeln
Das Paulinenstift des Gemeinschaftsklinikums.
Markus Eschenauer

Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein lockert laut eigener Pressemitteilung ab dem morgigen Donnerstag, 1. Juli, die Besucherregelung.

Aktualisiert am 30. Juni 2021 17:40 Uhr

Das Paulinenstift des Gemeinschaftsklinikums.
Markus Eschenauer

In den fünf Krankenhäusern sind Patientenbesuche dann wieder zu folgenden Zeiten möglich:

  • Paulinenstift Nastätten: montags bis freitags 14 bis 16.30 Uhr;
  • Kemperhof Koblenz: täglich von 14.30 bis 17 Uhr;
  • Evangelisches Stift Koblenz: montags bis freitags 14 bis 16.30 Uhr;
  • St. Elisabeth Mayen: täglich 14 bis 16 Uhr;
  • Heilig Geist Boppard: montags bis freitags 14 bis 16 Uhr.

Der Besuch ist auf eine Person pro Patient und Tag auf eine Stunde festgelegt. Das Betreten der Krankenhäuser ist nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Zudem müssen alle einen Besuchsschein ausfüllen. Darüber hinaus muss der Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Genesene Besucher können durch ein Schreiben des Gesundheitsamts, des Labors oder Arztes nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind. Getestete Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf maximal 24 Stunden alt sein.

Für einige Bereiche und Situationen gilt wie bisher eine Ausnahmeregelung, die vor Ort abzustimmen ist. Dazu zählen Familienbesuche durch junge und werdende Väter, Besuche in der Kinder- und Jugendmedizin, Schwerkranke sowie Demenzkranke, intensivpflichtige Patienten und Verabschiedung von Verstorbenen.

Der Besuchsschein steht online auf www.gk.de und liegt an den Eingangsbereichen aus.

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