Diverse Vorwürfe: 25-Jähriger steht erneut vor dem Koblenzer Landgericht
„Blüten“ verteilt, gedealt und Freundin verprügelt: 25-Jähriger muss sich vor dem Landgericht diversen Vorwürfen stellen
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Es ist ein durchaus spannendes Verfahren, über das im Landgericht Koblenz gerade entschieden wird. Angeklagt ist ein 25-jähriger Koblenzer, dem eine beachtliche Menge von Vorwürfen gemacht wird.

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So soll er sich Anfang Oktober 2016 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Dritten 100 gefälschte 20-Euro-Scheine verschafft haben, um diese als Zahlungsmittel einzusetzen und einen Schein auch entsprechend verwendet zu haben.

Darüber hinaus soll er ab April 2017 in Koblenz rund um das Altlöhrtor gewerbsmäßig mit größeren Mengen Marihuana gehandelt und dieses teils bewusst auch an Minderjährige weiterverkauft haben.

Ein weiterer Komplex betrifft seine ehemalige Lebensgefährtin in Lahnstein, mit der er ein Kind hat. Diese soll er zwischen November 2016 und Februar 2017 mehrfach verletzt, bedroht, beleidigt und genötigt haben.

Der Angeklagte ist mit Urteil des Landgerichtes Koblenz vom 19. März 2018 unter anderem wegen Geldfälschung, Raubes und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil mit Urteil vom 17. Oktober 2019 teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese Aufgabe liegt nun bei der Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Anke Schenkelberg.

Am ersten Verhandlungstag ging es vorwiegend um die Vorfälle in Lahnstein. Dort war der Angeklagte am Abend des 9. Februar 2017 mit einem Taxi zur Wohnadresse der Frau gefahren. Diese hatte bereits vorher gerichtlich eine Gewaltschutzanordnung erreicht, die zum Zeitpunkt des Zusammentreffens aber noch nicht an den Angeklagten zugestellt war.

Der 25-Jährige soll die Frau in ihrem Fahrzeug angegriffen und bedroht haben, dabei verlangte er die Herausgabe ihres Handys, da er dort Kontaktdaten anderer Männer vermutete und diese Daten „überprüfen“ wollte.

Die Auseinandersetzung setzte sich draußen fort, dabei soll er die Frau mehrfach geschlagen und ihr auch ins Gesicht getreten haben. Wesentlich für die Revisionsgründe ist hier, ob er das Telefon behalten wollte, was den Tatbestand des Raubes erfüllen würde, zumal in seiner Jackentasche ein Schlagring gefunden wurde.

Er selbst gibt an, das Handy weggeworfen zu haben, nachdem er wesentliche Daten wie Fotos und Videos an sein eigenes Mobiltelefon geschickt hatte. Frühere Aussagen seiner Exfreundin lassen daran allerdings zweifeln.

Neu ist aktuell eine Einlassung durch Verteidigerin Sandra Jung, die angab, dass ihr Mandant in der Untersuchungshaft eine paranoide Schizophrenie entwickelt haben soll und Stimmen höre – möglicherweise verursacht von früherem Drogenkonsum.

Auch der BGH hatte gerügt, dass für den Angeklagten beim ersten Prozess keine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet worden war. Aufgrund seiner damaligen Angaben schien das offenbar nicht angezeigt gewesen zu sein.

Für jemanden, der eine Revision seiner Verurteilung erreichen möchte, präsentierte sich der 25-Jährige nicht gerade ideal. Er diskutierte mit seiner Verteidigerin und warf der Strafkammer aggressiv vor, „dumme Fragen“ zu stellen. Dafür entschuldigte er sich später.

Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

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