Laut Anklage ging es bei dem Streit zwischen den beiden Männern um Geldschulden. Till Kronsfoth
Beim Hofgang soll er einen Mitgefangenen getreten haben: Vor dem Diezer Amtsgericht musste sich ein Häftling der JVA Diez wegen einer Prügelei mit einem Mitgefangenen rechtfertigen. Der Angeklagte zeigte zunächst Reue, dies änderte sich.
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Wegen seiner Uneinsichtigkeit wurde ein 39-jähriger Angeklagter vom Diezer Amtsgericht zu einer höheren Strafe verurteilt. Der wegen gemeinschaftlichen Mordes einsitzende Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) Diez war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.