Im Fall Römerplatz war einiges an bürokratischer Vorarbeit zu leisten. Aus dem B-Plan „Römerplatz“, dessen Aufstellung der Rat im vergangenen Jahr beschlossen hatte, ist ein Teilbereich herausgelöst worden. Für diesen wird nun ein separater Plan erstellt. Der Grund: Hier gibt es bereits konkrete Pläne von Investoren für ein Hotel sowie gastronomische Angebote.
Aus dem ursprünglichen Römerplatz-Areal herausgelöst wurde nun ein rund zwei Hektar großes Gebiet zwischen der Bundesstraße 274, der Rheingaustraße und der Hoster. Für dieses hat der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan „Römerplatz – Teilbereich Rheingaustraße/Mühlbach“ aufzustellen. Die bestehende Veränderungssperre für diesen Bereich wurde aufgehoben und der vom Planungsbüro Stadt-Land-Plus erarbeitete Planentwurf vom Rat gebilligt.
Die Überlegungen für diesen Bereich seien abgeschlossen, „deswegen kann man hier in die Umsetzung gehen“, erklärt Stadtbürgermeister Marco Ludwig unserer Zeitung. Investoren hätten Pläne für ein Hotel mit Oldtimer-Café sowie für ein Restaurant. Letzteres soll auf dem Gelände des Alten Gaswerks realisiert werden, wo bis vor Kurzem noch der städtische Bauhof untergebracht war. Schon seit Längerem ist bekannt, dass das Gaswerk restauriert und zu gastronomischen Zwecken genutzt werden soll. Der Stadtrat hatte seinen Verkauf beschlossen. Um das Gelände baureif zu machen, müssen zuerst noch Altlasten entsorgt werden.
Daher hat der Rat im April eine Sondierung in Auftrag gegeben, bei der es um die Bewertung der Altlasten, aber auch um ein Konzept zur Entsorgung geht. Das geplante Hotel, so Ludwig, solle zwischen dem Alten Gaswerk und dem Schreibwarengeschäft Papierwelten entstehen. In der nächsten Ratssitzung werde das Konzept für das Vorhaben vorgestellt. „Das ist für die Stadtentwicklung ein Sechser im Lotto mit Zusatzzahl“, sagt Marco Ludwig über das Hotelprojekt und die geplante Gastronomie im Alten Gaswerk.
Im Entwurf für den B-Plan „Römerplatz – Teilbereich Rheingaustraße/Mühlbach“ ist das Areal als „Urbanes Gebiet“ festgesetzt. Damit ist eine vielfältige Nutzung möglich. Zulässig sind hier laut Planentwurf Wohn- und Geschäftsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, sonstige Gewerbebetriebe und „Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke“.
Gegliedert ist das Plangebiet in Ordnungsbereiche, für die unterschiedliche Geschossflächenzahlen und Gebäudehöhen erlaubt sind. Wie Stadt-Land-Plus-Geschäftsführer Friedrich Hachenberg unserer Zeitung erklärt, resultiere dies aus der jeweiligen historischen Situation sowie den Zielen der Stadtentwicklung. Der Stadtrat hat den Planentwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Zudem hat das Gremium eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Wie es in der Beschlussvorlage für den Rat heißt, sei dies „aufgrund der direkten Lage der Fläche an der Bundesstraße 274“ und der sich daraus ergebenden Verkehrsgeräusche erforderlich.
Auch beim Entwurf für den Bebauungsplan „Weiberdell“ haben sich einige Sachen geändert
Gebilligt hat der Stadtrat ebenso den Entwurf für den Bebauungsplan „Weiberdell – Teilbereich II“. Dieser soll nun in die Offenlage gehen. Gegenüber eines früheren Entwurfs, ist eine weitere Fläche in den Plan miteinbezogen worden. Wie Stadtbürgermeister Marco Ludwig erklärt, habe der Rat sich dazu entschlossen, die gesamte Wohnbaufläche des Flächennutzungsplans zu überplanen.
Zu der vorgesehenen Ringerschließung des Areals kommt somit eine zusätzliche Stichstraße hinzu. 47 Bauplätze sollen in dem Neubaugebiet entstehen. Geplant ist in der Weiberdell auch der Kita-Neubau des Kindergartenzweckverbands Nastätten.
Wie aus den Ratsunterlagen hervorgeht, war ein Verkehrsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass eine Erschließung des gesamten Baugebiets Weiberdell (schon erschlossener erster Teil und nun geplantes Neubaugebiet) „grundsätzlich leistungsfähig und verträglich über das bestehende Straßennetz (...) erfolgen kann“. Eine weitere Anbindung an die Kreisstraße 77 sei nicht notwendig, aber empfehlenswert – „aus Gründen der zusätzlichen Verkehrsaufnahme und Reduzierung des Begegnungsverkehrs“.
Der Rat entschloss sich zu der Anbindung – ein bestehender Wirtschaftsweg soll ausgebaut werden. In Auftrag gegeben hat das Gremium zudem ein Schall- und Geruchsgutachten. Ein solches Gutachten werde bei der Nähe zum einem landwirtschaftlichen Betrieb – wie hier der Fall – generell gemacht, erklärt Stadtbürgermeister Marco Ludwig unserer Zeitung.
Im Gespräch für das Neubaugebiet ist noch ein Nahwärmesystem. Im Bebauungsplanentwurf ist ein solches System nun erst einmal nicht berücksichtigt. „Grundsätzlich stehen dem alle positiv gegenüber“, erklärt Ludwig. Die Stadt befände sich hier aber noch in der Findungsphase. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Nahwärmesystems gestalteten sich schwierig. Entscheide der Stadtrat sich für die Nahwärme, könne der B-Plan zur zweiten Offenlage noch angepasst oder eine Änderung im Nachhinein vorgenommen werden.